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Wiener Taxler droht Häfn, nur weil er ein Leiberl trug

Heute Redaktion
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Ein Wiener Taxilenker kassierte wegen eines T-Shirts einen Strafzettel. Das äußere Erscheinungsbild war für das Gericht "nicht standesgemäß".

Vor mehr als einem Jahr bereits ging ein Taxilenker an einem warmen Septembertag mit einem T-Shirt seiner Arbeit nach. Damals ahnte er nicht, was dieses "Vergehen" alles nach sich ziehen würde.

Der Vorfall:

Am Taxi-Standplatz beim Wiener AKH nahm es nämlich ein "Mystery Shopper" ganz genau mit der Adjustierung des Taxlers. Der Unbekannte meldete den Regelverstoß, was eine Strafe zur Folge hatte.

Das Verfahren: Jetzt kam die Strafe

Der Chef des Taxiunternehmens ging zunächst gegen Strafzettel rechtlich vor und legte Berufung ein. Dennoch verlor er letztendlich das Verfahren. Was das Tragen eines T-Shirts als Taxilenker eigentlich kostet, wurde mehr als ein Jahr später klar, als die Straferkenntnis ins Haus flatterte.

"Sie haben [...] das Taxi [...] als Lenker im Fahrdienst verwendet, obwohl Sie in Ihrem Erscheinungsbild kein standesgemäßes Äußeres aufwiesen. Sie trugen statt eines Hemdes ein T-Shirt", so die Erkenntnis des Gerichts.

Die Strafe:

Insgesamt muss der Fahrer wegen des T-Shirts nun 30 Euro zahlen. Hinzu kommen die Gerichtskosten, die in der Höhe von 10 Euro angesetzt wurden. Im Falle, dass der Taxler die Strafe nicht bezahlen würde, könnte er sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Stunden absitzen.

Korrekte Adjustierung seit Jahren festgesetzt



Laut Paragraph 23, Absatz 1, müssen Taxilenker nicht nur ein gepflegtes äußeres, sonder auch eine lange Hose und ein Hemd in der Arbeit anhaben.

Taxilenkerinnen hingegen sind dazu verpflichtet, einen Rock, eine lange Hose, Bluse oder ein Kleid während der Arbeitszeit zu tragen. (mz)