Österreich
Wiener Waffenverbote gelten schon ab Freitag
Am Freitag treten beim Praterstern und beim Franz-Josefs-Kai die angekündigten Waffenverbotszonen in Kraft. Vorerst sind diese drei Monate lang gültig.
Mit heutigem Datum erließ die Landespolizeidirektion Wien die Verordnungen zu den bereits im Vorfeld angekündigten und politisch umstrittenen Waffenverbotszonen auf Wiener Stadtgebiet, am 1. Februar, Punkt Mitternacht treten diese dann in Kraft.
Wie berichtet, geht es um die Bereiche Praterstern (Leopoldstadt) und um die Zone Franz-Josefs-Kai und Donaukanalpromenade – also um den Treppelweg vor dem Szene-Lokal Flex – in der City. Ab Inkrafttreten der Waffenverbote sind hier "Waffen und Gegenstände" untersagt, die "geeignet und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen und Sachen auszuüben", wie es in den Verordnungen heißt.
Pfeffersprays für über 18 Jährige bleiben erlaubt
Ausgenommen von dem Verbot sind Menschen, die Waffen für die Ausübung ihres Berufs oder aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung mit sich führen. Weiterhin erlaubt sind zudem Reizgassprays ("Pfeffersprays"), wenn die "Träger" zumindest 18 Jahre alt sind (unter dieser Altersgrenzen sind generell Waffen verboten).
Verbotszone beim Praterstern gilt rund um die Uhr, in der City von 20 bis 8 Uhr
Unterschiede gibt es bei den Zeiten, an denen die Waffenverbote gelten. Während das Verbot beim Praterstern (folgt den Grenzen des bereits geltenden Alkoholverbots und schließt die Kaiserwiese mit ein, siehe Grafik) von 00.00 bis 24.00 Uhr gilt, ist die Waffenverbotszone beim Franz-Josefs-Kai auf 20 bis 8 Uhr beschränkt.
Waffenverbotszone um den Praterstern
Ab Freitag ist die Polizei berechtigt, im Anwendungsbereich der Verordnungen, Personen, deren Kleidung, Fahrzeuge und mitgebrachte Behältnisse zu durchsuchen, wenn "aufgrund konkreter Anhaltspunkte der dringende Bedarf besteht, dass der Verordnung zuwidergehandelt wird", sprich: unerlaubt Waffen oder gefährliche Gegenstände mitgeführt werden.
Waffenverbotszone um den Franz-Josefs-Kai
Zuwiderhandeln kostet bis zu 500 Euro
Wird jemand damit in der Waffenverbotszone erwischt, so drohen Strafen bis zu 500 Euro oder alternativ eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen.
In einer Presseaussendung beschreibt die Polizei Wien die Waffenverbotszonen als Maßnahme zur "moglichsten Vorbeugung von gefahrlichen Angriffen". Fur die Auswahl eines bestimmtes Ortes fur eine Zone seien verschiedene Parameter heranzuziehen, diese etwa die Anhaufung von tatsachlich begangenen Delikts unter Verwendung von Waffen und gefährlichen Gegenstanden oder die "Anzahl der polizeilichen Interventionen und die Haufigkeit von Sicherstellungen".
Polizei verspricht: "Kein absolutes Verbot"
Explizit hingewiesen wird aber auch, dass es bei den Verordnungen um "kein absolutes Verbot des Betretens einer Waffenverbotszone mit gefahrlichen Gegenstanden" gehe. Die Trager eines gefährlichen Gegenstandes müsse aber einen nachvollziehbaren, vernunftigen Grund fur das Mitfuhren vorbringen konnen (etwa die unmittelbare Berufsausubung). (lok)