Mordversuch-Prozess

Wiener will Ex mit Gabel töten, beißt ihr ins Gesicht

Ein arger Streit landete am Donnerstag vor Gericht: Eine 31-Jährige soll von ihrem Ex gewürgt, gebissen und mit einer Gabel fast getötet worden sein.
Christian Tomsits
17.12.2023, 19:07
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Die brutalen Szenen sollen sich am 29. Juni in einer Wohnung in der Leopoldstadt abgespielt haben: Nachbarn hörten laute Hilfeschreie einer Frau und alarmierten die Polizei. Zuvor war zwischen dem 33-jährigen Mieter und seiner Ex-Freundin, die zu Besuch gekommen, war, plötzlich die Stimmung gekippt. Der Serbe soll die 31-Jährige wie im Wahn und völlig aus dem Nichts angegriffen haben – mit einer Gabel!

12 Stiche mit Gabel

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft umklammerte das Opfer zunächst von hinten und versuchte, sie aus dem offenen Fenster zu zerren. Als beide stürzten, rammte er ihren Kopf mit dem Gesicht voran mehrmals gegen den Boden. Dann stach er ihr mit der Gabel mitten ins Gesicht, den Hals und Oberkörper. Ganze zwölfmal, wie der Gutachter am Donnerstag vor Gericht festhielt, Lebensgefahr!

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

"Du wirst jetzt sterben", schrie er laut Zeugen und würgte sie, ehe Beamten in die Wohnung stürmten, die Wehrlose retteten und den Mann festnahmen. "Wir sahen die schweren Verletzungen der Frau, sie lebte, aber war nicht ansprechbar", meinte ein gezeichneter Polizist im Zeugenstand. Im Gesicht der blutenden Frau fand man sogar Bissspuren, der Angeklagte verlor beim Angriff einen Schneidezahn.

Bist du Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe!
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133

Die Bilder des Tages:

Lücken wies vor Gericht nicht nur sein Gebiss auf, sondern auch sein Gedächtnis. "Ich kann mich an nichts mehr erinnern", behauptete der psychisch Kranke felsenfest. Die Geschworenen sprachen eine Einweisung aus, nicht rechtskräftig. Die Unschuldsvermutung gilt.

{title && {title} } ct, {title && {title} } 17.12.2023, 19:07
Mehr zum Thema