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"Wiener Wohnen setzt Garagen-Mieter auf Straße"

"Kann ja nicht sein, dass es da keine Ausnahmeregelung gibt", beschwert sich der Bewohner eines Wiener Gemeindebaus...

Heute Redaktion
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Wohnhaus: Wikimedia Commons Thomas Ledl
Wohnhaus: Wikimedia Commons Thomas Ledl
Bild: heute.at

Verzwickte Situation in einem Wiener Gemeindebau. Einige Garagen-Mieter des Wohnhauses in der Rauchfangkehrergasse (15. Bezirk) sind stinksauer. Aufgrund von Asphalt-Instandhaltungsarbeiten muss die Tiefgarage der Anlage im Juni für fünf Tage geräumt werden. Parkpickerl haben die betroffenen Autofahrer jedoch keines, wegen ihrem Garagenplatz, beschwert sich ein Mieter. Kurzparkzone ist in Rudolfsheim-Fünfhaus werktags von 9 - 19 Uhr.

Doch wo sollen die Autofahrer während dieser Zeit ihre Autos abstellen? Wer bezahlt den Aufwand? Wiener Wohnen sieht sich nicht in der Pflicht. "Das ganze ist eine Frechheit", regt sich ein Betroffener auf.

"Ich bezahle doch nicht den ganzen Tag Parkgebühren"

Alle Garagen-Mieter müssen im Juni für fünf Tage raus. Darüber wurden sie bereits im April schriftlich informiert. "Wiener Wohnen setzt uns Garagen-Mieter auf die Straße", empört sich ein Hausbewohner.

"Ich bezahle doch nicht den ganzen Tag Parkgebühren", so ein Mieter, der anonym bleiben möchte.

Mieter müssen selbst nach Lösung suchen

Wo die betroffenen Mieter während dieser Zeit ihre Fahrzeuge abstellen bleibt ihnen selbst überlassen. Ersatzparkplätze gäbe es keine. Parkscheine würden ebenfalls nicht übernommen. Die Garagenmiete müssen die Autofahrer für den Zeitraum, in dem sie die Garage nicht nutzen können, selbstverständlich nicht bezahlen, heißt es seitens Wiener Wohnen. Mehr könne man nicht tun.

Die Frage, ob es denn keine Ausnahmeregelung gäbe, wie einen Zettel in der Windschutzscheibe zu hinterlassen, der auf die Arbeiten an der Garage hinweist, wurde laut dem Mieter von der Hausverwaltung "vehement verneint".

"Es kann doch nicht möglich sein, dass Wiener Wohnen mit der Parkraumüberwachung hier keine Lösung anbieten kann?", regt sich der Mieter auf. Er werde sein Auto für die Zeit in Perchtoldsdorf abstellen und öffentlich fahren. Auch wenn er nichts daran ändern kann, möchte er dass die Öffentlichkeit weiß, "was hier mit den Mietern gemacht wird", sagt er.

Das sagt Wiener Wohnen dazu

Welche Möglichkeiten haben die Betroffenen denn nun? Wer kommt für Umkosten auf? Gibt es für solche Fälle Ausnahmeregelungen? Wir haben bei Wiener Wohnen nachgefragt.

Zu den Pflichten die Wiener Wohnen als Hausverwaltung hat, gehören das Instandhalten der Immobilien sowie das frühzeitige Informieren der Hausbewohner, heißt es. Die Mieter wurden mit genügend Vorlaufzeit schriftlich über die Garagensperre in Kenntnis gesetzt. Eine Kooperation mit der Parkraumüberwachung gäbe es nicht, ebenso wenig wie Ausnahmeregelungen für diesen Fall, wie Wiener Wohnen Pressesprecherin Renate Billeth erklärt.

Tipps von Wiener Wohnen für Betroffene:

"Es besteht bei Bedarf die Möglichkeit, beim Bezirksamt ein dreimonatiges Parkpickerl zu beantragen. Man kann dieses nach Ablauf der Bauarbeiten am Bezirksamt retournieren und erhält die Gebühr für die beiden verbleibenden, nicht benötigten Monate zurück", so Billeth.

Bewohner mit Behinderung, die über einen §29b-Ausweis verfügen, dürfen ihr Auto auch ohne Parkpickerl in der Kurzparkzone abstellen. Zudem gäbe es Park & Ride-Anlagen. "Für den Zeitraum der Garagenarbeiten wird seitens Wiener Wohnen selbstverständlich keine Garagenmiete verrechnet!", schließt sie ab.

(mp)