Heidi M. (32) war Produktionsmitarbeiterin in einem Wiener Betrieb, schnitt sich im Herbst 2020 in den Finger. Sie war durch die Schnittverletzung bis April 2021 nicht arbeitsfähig. Mehrere Operationen waren notwendig. Während der Zeit im Krankenstand bekam Heidi eine Versehrtenrente in vollen Umfang von 100 Prozent. Plötzlich war damit aber Schluss.
Denn die AUVA-Versicherung entschied, dass Heidi keinen Anspruch mehr auf Versehrtenrente hätte, weil die Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit unter 20 Prozent läge. Eine Versehrtenrente erhält man erst ab einer Minderung von über 20 Prozent. Wer also nicht "ausreichend beschädigt" ist und "nur" um ein Fünftel in der Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt ist, geht leer aus.
Heidi M. klagte. Dass sie nur gering beeinträchtigt sein sollte, entsprach nicht ihrer Lebensrealität. Sie holte sich Hilfe bei der Arbeiterkammer, die sie vor Gericht vertrat.
Die Arbeiterkammer verhandelte erfolgreich. Letztlich erstritt sie eine Versehrtenrente in Höhe von 20 Prozent. Bei einer Bemessungsgrundlage von 1.900 brutto (ihrem einstigen Gehalt) macht das rund 250 Euro monatlicher Versehrtenrente, rechnet Julian Bruns von der AK vor.
Nun erhält Heidi doch eine Rente, weil auch ihre Nerven geschädigt sind und sie "leider nach wie vor an einem regionalen Schmerzsyndrom leidet", so Bruns.
Die AUVA hatte die Nervenschädigung und die Schmerzthematik angeblich nicht ausreichend berücksichtigt. Sie hatte allein die Bewegungseinschränkung gesehen. So kam sie auf eine Einschränkung von nur zehn Prozent.
Nun, da die AUVA auch die Nervenschäden berücksichtigte, die Heidi erlitten hatte, war die 20 Prozent Hürde genommen und Heidi bekam endlich die Anerkennung ihrer Erwerbsminderung – und damit eine Versehrtenrente.