Österreich

Wienerin brach Lokalgast mit "Watschn" den Schädel

Heute Redaktion
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Mit einer 27-jährigen Wienerin, die sich am Mittwoch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung vor Richterin Olivia Nina-Frigo im Grauen Haus zu verantworten hatte, dürfte nicht gut Kirschen essen sein, wenn sie sich provoziert fühlt. Sie soll einem 53-Jährigen bei einem Lokalbesuch einen Schädelbruch zugefügt haben - die Wienerin selbst sprach von "leichte Wantschn".

Mit einer 27-jährigen Wienerin, die sich am Mittwoch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung vor Richterin Olivia Nina-Frigo im Grauen Haus zu verantworten hatte, dürfte nicht gut Kirschen essen sein, wenn sie sich provoziert fühlt. Sie soll einem 53-Jährigen bei einem Lokalbesuch einen Schädelbruch zugefügt haben - die Wienerin selbst sprach von "leichte Wantschn".

Als sie am 3. Dezember 2013 in einem Lokal in Wien-Donaustadt von einem anderen Gast beschimpft wurde, verpasste sie diesem zunächst ein paar Ohrfeigen und nach der Sperrstunde auf der Straße noch einen Fußtritt. Der 53-Jährige wurde mit einem Schädelbasisbruch ins Spital eingeliefert, wo er vier Wochen auf der Intensivstation verbrachte. Kurz nach seiner Entlassung starb der Mann an einer Lungenentzündung, wobei der Schädelbruch nicht kausal für sein Ableben war und der Angeklagten der Tod daher nicht vorgeworfen wurde.

Die 27-Jährige war damals mit einem befreundeten Paar unterwegs, als sich der allein an einem anderen Tisch sitzende 53-Jährige in die Unterhaltung des Trios einmischte. Die resolute 27-Jährige - lange schwarze Haare, sportlich bis durchtrainiert, im Brust- und Oberarmbereich tätowiert - wies den Mann zurecht, dass ihn das nichts angehe. Als dieser sie darauf "asoziales Pack" nannte, "bin ich rüber und hab' eahm a Watsch'n geben", schilderte die Frau der Richterin. Sie habe "dem Typen" auch noch "a Bier und an Jägermeister über den Kopf g'leert".

"Sie war grantig wie a Anser"  

Nur wenige Minuten später habe der stark alkoholisierte Mann neuerlich "gekeppelt", erzählte die Angeklagte. Diesmal sei sie "Hurenkind" genannt worden: "Da hab' i eahm wieder a leichte Watsch'n geben." "Wie hat er reagiert?", wollte die Richterin wissen. - "Er war sprachlos." Der Ärger der 27-Jährigen war aber keineswegs verraucht, als sie und ihre zwei Begleiter um 2.00 Uhr in der Früh aus dem Lokal gewiesen wurden.

"Sie war grantig wie a Anser", erklärte einer der beiden der Richterin im Zeugenstand. Die Angeklagte habe deshalb vor dem Lokal auf den 53-Jährigen gewartet und ihn zur Rede stellen wollen. "Sie wollte wissen, warum er so deppert zu ihr war. Sie wollte für sich an Frieden finden, damit das für sie abgeschlossen war", gab der Zeuge zu Protokoll. Der 53-Jährige sei ja wirklich "ungut" gewesen: "Dass er ein kleiner Saufbold war, war in ganz Stadlau bekannt."

"Nur a rotes Backerl"  

Als der 53-Jährige auf die Straße trat, entwickelte sich umgehend ein Handgemenge. Der Mann habe sie neuerlich beschimpft und ihr mit einer Anzeige gedroht, rechtfertigte sich die Angeklagte. Plötzlich habe er sie an der Jacke gepackt und "gezogen". Da habe sie ihm einen Stoß "und zwei leichte Watsch'n" versetzt. Der Mann sei "auf den Hintern g'fallen". Weil er ihr vorher noch auf den Kopf geschlagen habe, habe sie mit dem rechten Fuß auf den Sitzenden hingeschlagen: "Ich hab' ihn getroffen, aber nur am Oberschenkel oder am Hintern."

Den von der Staatsanwaltschaft inkriminierten Tritt gegen den Kopf stellte die Angeklagte in Abrede. Auch ihr Begleiter versicherte, so etwas nicht gesehen zu haben. Das Opfer habe "nur a rotes Backerl" gehabt, "wie es jeder von uns hat, wenn er a Watscherl kriegt".

Verhandlung wurde vertagt  

Den Schädelbruch konnten sich die Angeklagte und ihre zwei Freunde nur so erklären, dass der Mann umgefallen sein und sich auf der Gehsteigkante verletzt haben müsse. Der 53-Jährige war von der Kellnerin des Lokals auf der Straße liegend und nicht mehr ansprechbar entdeckt worden, nachdem sie das Lokal zugesperrt hatte. Die Verhandlung wurde zu ergänzenden Beweisaufnahme auf unbestimmte Zeit vertagt.