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Wienerin erbt Geld von falschem Vater

Eine 61-Jährige kämpfte um den Pflichtteil ihres Erbes. Sie bekam nun vor dem OGH Recht, obwohl sie nicht das leibliche Kind ihres Vaters ist.
Österreich Heute
14.09.2023, 21:15
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Cosima N. (Name geändert) ist das dritte und jüngste Kind ihrer Mutter, sie hat jedoch nicht denselben biologischen Vater wie ihre älteren Brüder. Genau das bereitete der heute 61-Jährigen nun große juristische Schwierigkeiten in Bezug auf ihr Erbe. Als sie geboren wurde, war ihre Mutter noch verheiratet – deren Ehemann galt deshalb automatisch als Vater des Mädchens. Das blieb er vor dem Gesetz auch, als die Ehe von Cosima N.s Eltern ein Jahr nach der Geburt scheiterte. Wohl auch, weil die Mutter das Kind mit einem anderen Mann gezeugt hatte.

Kein Kontakt – Pflichtteil sollte halbiert werden

Seit dem Eheaus bestand so gut wie kein Kontakt zwischen der Wienerin und ihrem juristischen Vater. Ein einziges Treffen fand vor knapp 50 Jahren statt. Als sie etwa 30 Jahre alt war, habe sie versucht, wieder Kontakt aufzunehmen, doch ihr Vater blockte barsch ab. Er lebe sein eigenes Leben und habe kein Interesse an seinen Kindern, ließ er ausrichten. "Schleich dich", sagte er seinem Sohn, der versucht hatte, zwischen Vater und Tochter zu vermitteln.

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Als er 2019 starb, waren seine beiden leiblichen Söhne ebenfalls schon verschieden. Es war zunächst unklar, ob nun die 61-Jährige sein Vermögen erben würde. Laut Gesetz müsste sie eigentlich leer ausgehen, denn sie ist nicht sein leibliches Kind. Da außerdem über sehr lange Zeit kein Kontakt zwischen Vater und Tochter bestanden hat, müsste der Pflichtanteil für das Kind halbiert werden.

Wienerin will 66.000 Euro

Der Verstorbene hatte in seinem Testament eine andere Frau als Alleinerbin seines Nachlasses von 132.000 Euro bestimmt. Seine nicht-biologische Tochter wurde in seinem Nachlass gar nicht erwähnt. Er gab an, es gäbe keine Pflichtanteil-Berechtigten. Die Erbin zahlte Cosima N. zwar aus freien Stücken eine kleine Summe aus, doch das genügte ihr nicht. Die Wienerin wollte 66.000 Euro, die Hälfte des Nachlasses, und ging deshalb vor Gericht, wie "Die Presse" berichtet.

Am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen gab man Cosima N. erst Recht, sie solle den vollen Pflichtteil erben. Nach dem Einspruch der Alleinerbin ging es weiter zum Oberlandesgericht Wien. Die Klägerin könne nicht beweisen, dass ihr Vater keinen Kontakt mir ihr gewünscht hatte, sie würde deshalb nur den halben Pflichtteil bekommen.

Doch die 61-Jährige gab nicht auf, der Fall ging weiter von den Obersten Gerichtshof (OGH). Dort gab man der 61-Jährigen nun letztlich Recht. Denn: Ihr Vater hatte ja klar gesagt, er habe in seinem Leben keinen Platz für seine Kinder. "Wer so unfreundlich abgewiesen wird, hat einen berechtigten Anlass, zum anderen keinen Kontakt mehr zu suchen“, heißt es im OGH-Urteil. Die 66.000 Euro wurden Cosima N. nun zugesprochen.

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