Österreich

Wienerin genesen UND geimpft, bekommt Grünen Pass nicht

Antikörper zeigten es an: Die Wienerin war erkrankt. Trotz 1. Impfung muss sie aber weiter auf ihren Grünen Pass warten. Eine Regelung ist schuld.

Christian Tomsits
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Bernadette B. wehrt sich gegen Regelung der Regierung.
Bernadette B. wehrt sich gegen Regelung der Regierung.
privat

Eigentlich heißt es getestet, genesen oder geimpft. Bernadette B. (31) ist genesen UND geimpft. Trotzdem bekommt sie keinen Grünen Pass, der sie zum Eintritt ins Lokal, Theater oder Fitnessstudio berechtigt. Und sie ist mit ihrer Geschichte vermutlich nicht alleine.

"Mein Mann infizierte sich im September 2020, das wurde mittels PCR bestätigt – ich blieb damals als K1 mit ihm in Quarantäne, bekam auch Symptome, wurde aber nicht extra getestet", so die Akademikerin. Damals wurde das so gemacht, wir erinnern uns, PCR-Tests waren noch nicht in heutigen Menge vorrätig.

Mann gilt als genesen, Frau nicht

Während der Mann offiziell als genesen gilt und nur eine von den zwei Impfungen benötigt, wurde der Wienerin mitgeteilt, sie bräuchte beide Teilimpfungen – denn "ein Antikörpertest gilt nicht als Genesenenzertifikat" – "Ich fragte die zuständigen Magistratsmitarbeiter, was Antikörper denn seiner Meinung nach sonst anzeigen, wenn nicht eine durchgemachte Infektion?"

Doch das Amt bleib hart – Vurschrift ist Vurschrift: "Als Infektion gilt in Österreich laut bundesweiter Regelung nur, wer einen positiven PCR-Test und einen Absonderungsbescheid vorweisen kann, der höchstens 6 Monate zurückliegt", erklärte der Sprecher des Wiener Gesundheitsstadtrats gegenüber "Heute". 

Antikörper? Ja! Schutz? Unklar…

Hintergrund: Ein Antikörpernachweis zeigt zwar einen Virus-Kontakt an (wurde man nicht geimpft, war man ganz sicher infiziert), jedoch nicht, ob ausreichend Schutz vorhanden ist. "Es gibt europaweit keine Skala, die uns sicher sagt, ab wie viel Antikörpern von einer Immunität auszugehen ist."

Bei Bernadette B. kommt noch hinzu, dass nicht belegen kann, wann ihre offensichtliche Infektion stattgefunden habe. Liegt sie länger als 6 Monate zurück, benötigt sie die doppelte Dosis. Experten befürchten keine negativen Folgen beim zusätzlichen Stich, selbst wenn er am Ende gar nicht notwendig gewesen wäre."Ich sehe aber nicht ein, dass ich mich noch ein zweites Mal impfen lassen muss", findet die Frau. 

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