Österreich
Wienerin klagt, weil sie in private Kühlkammer will
Der Tod - für viele Österreicher ein Thema, mit dem man sich nicht beschäftigen will. Eine Wienerin dürfte sich aber sehr viele Gedanken dazu gemacht haben - und will sich nach ihrem Tod in einer Leichenkammer eines Privatbestatters gekühlt aufbewahren lassen. Weil dies nicht erlaubt ist, will sich die Frau das Recht vor dem Verfassungsgerichtshof erstreiten.
Der Tod - für viele Österreicher ein Thema, mit dem man sich nicht beschäftigen will. Eine Wienerin dürfte sich aber sehr viele Gedanken dazu gemacht haben - und will sich im Falle des Ablebens in einer Leichenkammer eines Privatbestatters gekühlt aufbewahren lassen. Weil dies aber nicht erlaubt ist, will sich die Frau das Recht vor dem Verfassungsgerichtshof erstreiten.
Die Möglichkeit, sich nach dem Tod bis zur Bestattung in einer Leichenkammer eines privaten Bestatters einfrieren zu lassen, will sich die bisher anonyme Wienerin gerichtlich sichern. Dass dies laut dem Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz nicht möglich ist, erachtet sie als unzulässigen Eingriff in das Recht auf Privat- und Familienleben.
In der Bundeshauptstadt müssen Tote in den Leichenkammern der zu den Wiener Stadtwerken gehörenden Friedhöfe Wien auf die Bestattung warten. Die in anderen Bundesländern gestattete Unterbringung bei Privat-Bestattern ist nicht erlaubt.
Ob die Frau nun die Zeit bis zur Bestattung in einer privaten Kühlkammer verbringen darf, wird sich in der bevorstehenden VfGH-Herbst-Session vom 18. September bis 11. Oktober weisen.