Am 5. Februar stellte "Heute"-Leserin Jennifer ihren Wagen der Marke Mazda in der Lainzerbachstraße im 13. Wiener Bezirk ab. Um exakt 16 Uhr entwertete die Autofahrerin via App einen 15-Minuten-Parkschein. Bei ihrem Auto angekommen, fand sie trotzdem einen Strafzettel an der Windschutzscheibe vor. Das ist der Grund.
Da sich Jennifer mit ihrem Kind in einem Park befand, füllte die Wienerin auf ihrem Smartphone einen Parkschein über 15 weitere Minuten in der Kurzparkzone aus. Von 16 Uhr bis 16.15 Uhr hätte die Frau also problemlos parken dürfen – dachte sie zumindest.
Das Problem: Zur selben Zeit, um genau 16 Uhr, stand bereits ein Parksheriff bei ihrem Wagen und verpasste ihr einen Strafzettel. Wutentbrannt wandte sich die Mutter an die Magistratsabteilung 67 – Parkraumüberwachung, die Antwort ließ nicht lange auf sich warten.
"Eine Überprüfung hat ergeben, dass zum Beanstandungszeitpunkt mittels Online-Verbindung kein elektronischer Parkschein aktiviert war und es daher zur gegenständlichen Beanstandung kam", heißt es. Der Parkschein gilt demnach erst dann als entrichtet, wenn die Gültigkeit des elektronischen Parkscheins durch das elektronische System bestätigt wird.
Dass die Parkscheinaktivierung in derselben Minute wie die Beanstandung erfolgt ist, ändert nichts an der nicht zeitgerechten Aktivierung. Entscheidend ist nämlich, ob sich der Lenker von seinem Fahrzeug entfernt, bevor die Bestätigung erfolgte.
Den Parkschein nur dann zu aktivieren, wenn man einen Parksheriff bemerkt, wäre andernfalls nicht ausgeschlossen, so das Magistrat abschließend. Für Jennifer ist die 36-Euro-Strafe frustrierend: "Mich ärgert, dass es keine Toleranz mehr gibt und man nicht mehr Menschlichkeit zeigen kann. Wenn ich den Parkschein um 16.01 Uhr bekommen hätte, dann wäre es mein Pech gewesen – aber um 16.00 Uhr hatte ich einen Parkschein ausgefüllt."