Ein Panscherl wurde für eine Wienerin (50) im Frühling zum Albtraum. Die Frau soll von ihrem 23-jährigen Lover aus Guinea bedroht, misshandelt und vergewaltigt worden sein – Donnerstag stand der Westafrikaner nun vor Gericht, er bekannte sich "nicht schuldig".
Die Wienerin hatte den 23-Jährigen vor einem Jahr in einem schicken Club in der Wiener City kennengelernt. Der Verdächtige begann nach zwei, drei Monaten die Frau zu kontrollieren. Ständig rief er an und wollte wissen wo sie ist. Angeblich installierte er sogar einen Tracker auf ihrem Handy. Bei einer Reise nach Frankreich soll sich der Mann dann radikalisiert haben, kam angeblich als "Sittenwächter" zurück. Er soll gefordert haben, dass die 50-Jährige ein Kopftuch trägt. Das Opfer soll sich aber geweigert haben, ihre Haare zu bedecken.
Bei dem Prozess am Donnerstag wurde mit schrecklichen Details nicht gespart. So soll der 23-Jährige ab März 2024 die zweifache Mutter regelmäßig attackiert haben. Laut Staatsanwaltschaft soll er sie mehrmals fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Die 50-Jährige erlitt einen Nasenbruch, eine Schulterprellung – auch ihr Trommelfell soll einmal gerissen sein.
Dann kam der Richter auf die Zange zu sprechen, die der Angeklagte unter seinem Bett in Wien-Penzing liegen hatte. Mit dieser soll er sein Opfer bedroht haben, wenn sie ihm nicht gehorche. Angeblich soll er sie stundenlang missbraucht haben. "Sie haben gesagt, sie werden ihr mit der Zange die Zähne herausreißen?", fragte der Richter. Der Guineer stritt die Vorwürfe ab, beschuldigte den Ex-Mann des Opfers. "Als sie von ihm zurück kam, hatte sie diese Verletzungen." Die Zange hätte er gehabt, "um das Bett zu reparieren, wenn es beim harten Sex kaputt ging". Das Opfer habe ihm "einen ganzen Werkzeugkasten" geschenkt. Dann schilderte der 23-Jährige noch im Detail Sexualpraktiken, beteuerte immer wieder seine Unschuld.
Den Zuhörern im Saal wurde es fast zuviel. Opferanwalt Philipp Wolm sprach von einem "grausigen Akt". Die 50-Jährige wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit einvernommen. Zu Beginn der Verhandlung sorgte der Verteidiger des Guineers für einen Eklat. Er bezeichnete das Opfer als "sexuell unersättlich". Damit handelte er sich eine Ermahnung des Richters ein. Für die Schöffen war der Fall klar, sie hielten den Angeklagten für schuldig. Das Urteil: 7 Jahre Haft, dazu 10.000 Euro Schmerzensgeld für das Opfer – nicht rechtskräftig! Es gilt die Unschuldsvermutung!