1.000 Euro verloren

Wienerin schickt Handy zurück – nun ist Geld weg

Eine Wienerin schickte ihr online gekauftes Handy zurück. Doch die Rückzahlung von 1.000 Euro blieb aus – AK Wien half bei Problemlösung.

Wien Heute
Wienerin schickt Handy zurück – nun ist Geld weg
Eine Wienerin machte eine unangenehme Erfahrung mit einem Onlinehändler.
Getty Images (Symbolfoto)

Sabine T. (Name geändert) bestellte bei ihrem Mobilfunkanbieter ein neues Handy. Der Kauf erfolgte online und das neue Gerät kostete rund 1.000 Euro. Kurz nach der Lieferung im September 2023 beschloss Frau T. aber, dass sie von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte. Sie schickte das Handy an den Onlineanbieter zurück. Das Unternehmen bestätigte den Erhalt der Rücksendung, doch der Kaufpreis wurde nicht zurück überwiesen. Die Kundin wurde damit verärgert und ratlos zurückgelassen.

Rückzahlungen absichtlich hinausgezögert

Nach zahlreichen Nachfragen wandte sich Sabine T. im Februar 2024 schlussendlich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Wien. Für Fälle wie diesen gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, die die Konsumenten vor einem Verlust ihres Geldes schützen soll. "Wir sehen in letzter Zeit häufiger, dass sich Unternehmen mit der Rückerstattung von Kaufpreisforderungen Zeit lassen. Eigentlich sind sie in so einem Fall verpflichtet, das Geld unverzüglich zu überweisen", erklärt AK Konsumentenschutzexpertin Kirstin Grüblinger. 

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Das Geld muss unverzüglich überwiesen werden.
AK Konsumentenschutzexpertin Kirstin Grüblinger

Entschädigung von 100 Euro

Grüblinger wies das Online-Unternehmen auf diese gesetzliche Verpflichtung hin und forderte die Firma auf, das Geld samt Zinsen unverzüglich zurückzuzahlen. Und das mit Erfolg, denn wenige Tage später wurde Frau T. der gesamte Kaufpreis erstattet. Zusätzlich erhielt sie eine Entschädigung in Form eines Gutscheins in der Höhe von knapp 100 Euro.

Auf den Punkt gebracht

  • Wienerin kaufte bei ihrem Mobilfunkanbieter online ein neues Handy
  • Nach Rücksendung wurden die 1.000 Euro Kaufpreis nicht rückerstattet
  • Arbeiterkammer Wien musste Anbieter auf gesetzliche Verpflichtung hinweisen
  • Kaufpreis wurde Monate später rückerstattet
red
Akt.