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Wienerin soll Provision für Mietverlängerung zahlen

Heute Redaktion
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Die Wienerin soll für eine Vertragsverlängerung 1.200 Euro zahlen.
Die Wienerin soll für eine Vertragsverlängerung 1.200 Euro zahlen.
Bild: Leserreporter

Obwohl eine junge Wienerin seit Jahren in einer Mietwohnung lebt und beim Einzug die Maklerprovision zahlte, soll sie nun wegen einer Vertragsverlängerung noch einmal in die Tasche greifen.

Jasmina ist 24 Jahre alt und lebt in Wien-Rudolfsheim. Seit mehr als drei Jahren hat sie sich in ihrer Wohnung ein trautes Heim geschaffen. Nun stand eine Mietvertragsverlängerung an. Für den Vermieter war das grundsätzlich kein Problem, doch seine Bedingungen für die Verlängerung machen der jungen Wienerin Kopfzerbrechen. Zum Einen sollte die Miete um 25 Euro angehoben werden, was für die 24-Jährige in Ordnung gewesen wäre. Dazu sollen aber auch noch 1.200 Euro für eine "entgangene Provision" des Immobilienmaklers kommen.

Für Jasmina ist das viel Geld und unverständlich, warum sie nun noch einmal in die Tasche greifen soll, immerhin wurde die Maklerprovision bereits bei ihrem Einzug bezahlt. "Ich wohne ja schon hier, wozu ist dann wieder eine Provision fällig", fragte die Wienerin den Eigentümer.

Der Vermieter argumentierte in einer E-Mail, er habe sich vor Jahren mit der Maklerfirma ausgemacht, dass alle Einheiten, egal ob Vertragsablauf oder Kündigung, neu vermietet werden. Im Falle einer Verlängerung dürfe die "entgangene Provision" dem Vermieter verrechnet werden.

Provision nur bei Vermittlungstätigkeit

"Heute" fragte beim Mieterservice der Arbeiterkammer nach. Laut AK darf eine Provision nur dann verlangt werden, wenn es auch eine Vermittlungstätigkeit gibt. In dem konkreten Fall wohnt Jasmina aber schon seit Jahren an der selben Adresse und dies wäre somit nicht Rechtens. Also zog sich die 24-jährige Angestellte aus einer Vertragsverlängerung zurück und bekam auch sofort die schriftliche Kündigung.

Die Maklerfirma, die ihren Firmensitz in Wien hat, distanzierte sich gegenüber "heute.at" von jeglichen Geldforderungen bei Vertragsverlängerungen: "Wir können und dürfen hier nichts verrechnen, also verlangen wir natürlich auch nichts." Der Vermieter war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Experte: "Wo kein Kläger, da kein Richter"



"heute.at" sprach mit einem Immobilienexperten aus Wien. Für ihn sind Forderungen, wie in diesem konkreten Fall, äußerst dubios: "Mehrmalige Provisionen sind nicht nur unseriös, sondern auch illegal. Leider kommt es aber hin und wieder vor, dass Vermieter mit solchen Mitteln Druck auf ihre Mieter ausüben wollen. Frei nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter."

In einigen Wochen soll Jasmina ausziehen und dem Eigentümer die Schlüssel überreichen. Sie ist nun auf der Suche nach einer neuen Wohnung. (mz)