Wien

Gemeindebau-Strafe: 244 Euro für acht Bilder am Gang

Eine Wienerin wollte im Gemeindebau das Stiegenhaus verschönern. Nun bekam sie dafür einen unschönen Brief von dem Vermieter. 

Thomas Peterthalner
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    Monika S. (74) verschönerte den Gemeindebau in Wien-Liesing mit Bildern. 
    Monika S. (74) verschönerte den Gemeindebau in Wien-Liesing mit Bildern.
    Sabine Hertel

    "Ich lebe jetzt seit 46 Jahren im Gemeindebau", erzählt Mieterin Monika S. (74) aus Kalksburg (Wien-Liesing) im Gespräch mit "Heute". "Im Stiegenhaus wurde nie ausgemalt. Darum habe ich schon vor 40 Jahren acht Landschaftsbilder aufgehängt." Die Ansichten mit Natur-Highlights aus Österreich störten bislang niemanden. Das änderte sich vor einigen Wochen, berichtet die Wienerin. 

    Matte mit Hundebild weg

    Plötzlich war alles weg, auch ein zweiter Türvorleger war verschwunden. "Den haben meine Kinder für mich gemacht. Es war ein Berner Sennenhund darauf abgebildet. Damit ich nicht draufsteige, hab ich die Matte neben den Fußabstreifer gelegt." 

    "Heute"-Lesern kommt das bekannt vor, etliche Mieter mussten bereits wegen einer zweiten Fußmatte vor der Wohnungstüre im Gemeindebau eine Entrümpelungsgebühr bezahlen. Auch Monika S. flatterte vor ein paar Tagen eine Rechnung ins Haus - mit einem geschmalzenen Betrag. 

    "Ich soll 244 Euro für die Entrümpelung bezahlen." Die Türmatte mit dem Hundebild musste ich um 60 Euro im Lager im zehnten Bezirk auslösen", erzählt sie. "Ich bekomme nur eine kleine Pension, das ist viel Geld für mich!" 

    Brief an Ludwig

    Monika S. verfasste einen Brief an den Bürgermeister, bat Michael Ludwig um Hilfe. "Leider habe ich aber noch nichts aus dem Rathaus gehört, wahrscheinlich haben sie viel zu tun wegen Corona!"

    "Es war Kalkulationsfehler"

    "Heute" fragte bei Wiener Wohnen nach, warum Frau S. 244 Euro für die Entrümpelung von acht Papier-Postern und einem Fußabstreifer zahlen solle. Es gab eine Antwort, nun wird es günstiger. "Es handelt sich leider um einen Kalkulationsfehler", bedauert eine Sprecherin. "Das Kundenmanagement wird mit der Mieterin in Kontakt treten."

    Adventkranz-Verbot

     Im Stiegenhaus darf aufgrund des Brandschutzes nichts aufgehängt oder abgestellt werden. Alle Gegenstände werden entfernt. Den Mietern wird eine Entrümpelungsgebühr verrechnet. "Auch Adventkränze im Gang oder im Stiegenhaus sind verboten", warnte vor kurzem bereits Wiener Wohnen. 

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