"Heute"-Leser Hannes* (Name von der Redaktion geändert) begab sich letzten Freitag zur Brünner Straße in Wien-Floridsdorf, dort sollte er eine Person häuslich pflegen. Zu dem Patienten im 21. Bezirk schaffte es der 38-Jährige noch pünktlich, doch der nächste Hausbesuch fiel ins Wasser.
Der Grund: Das Auto von Hannes wurde in einer Ladezone abgeschleppt, obwohl er mit dem Schild "Mobile Hauskrankenpflege" auf der Windschutzscheibe dort parken durfte. Der Wiener ist sauer, fordert nun eine Klärung des Sachverhalts.
Im Gespräch mit "Heute" berichtet der diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger über die Wichtigkeit der häuslichen Pflege. Je nachdem, wie schwer die Erkrankung oder die Lebenserwartung des Patienten ist, muss es zeitweise auch schnell gehen.
Genau dafür besitzen Hauspfleger ein Taferl, das sie dazu ermächtigt, ihr Fahrzeug auf einer Straßenstelle zu parken, auf der das Halten und Parken verboten ist– gesetzlich verankert ist dies in Paragraf 24 Absatz 5a der Straßenverkehrsordnung.
Demnach könne Hannes auch im Parkverbot stehen bleiben, "wenn in der unmittelbaren Nähe des Aufenthaltes der Pflegeperson kein Platz frei ist, auf dem gehalten oder geparkt werden darf, und durch das Aufstellen des Fahrzeuges die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird."
Platz fand der 38-Jährige in einer Ladezone in der Brünner Straße. Dort wurde der diplomierte ambulante Pfleger abgeschleppt, den Weg zum nächsten Patienten konnte Hannes also nicht mehr antreten. Glücklicherweise konnten Kollegen einspringen, doch für den Wiener ist der Move des Parksheriffs, der die Abschleppung veranlasst hatte, ärgerlich. Vor allem, weil die Hauspflege für ihn eine Herzensangelegenheit ist. Tätigkeiten wie die Palliativpflege verrichtet Hannes beispielsweise ehrenamtlich.
„Ich hatte während der Hauskrankenpflege nie Probleme mit Parksheriffs – selbst, wenn ich auf offener Straße parkte!“"Heute"-Leser HannesIst verärgert darüber, dass er abgeschleppt wurde
Während eines solchen Parkmanövers müssen Pfleger das Taferl mit der Aufschrift "Mobile Hauskrankenpflege im Dienst" samt Amtssiegel an die Windschutzscheibe anbringen, das hat der Wiener laut eigener Aussage auch gemacht. Trotzdem soll er nun für den Abschleppdienst sowie die Parkstrafe insgesamt 380 Euro zahlen.
Auf Anfrage von "Heute" verwies die zuständige Magistratsabteilung 67 – Parkraumüberwachung auf die Möglichkeit, fristgerecht Beschwerde einzulegen. Ob die Strafe in Höhe von rund 380 Euro also zurückgezogen wird, wird sich wohl erst in ein bis zwei Wochen zeigen.