Wirtschaft

Wilkinson darf keine Mach3-Klingen verkaufen

Gillette und Wilkinson kreuzten vor Gericht die Klingen. Das Urteil: Wilkinsons Mach3-Ersatzrasierklingen sind ein Plagiat.

Heute Redaktion
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Männer, die das Gillette-Rasiersystem „Mach3" nutzen, müssen vorerst auf eine preisgünstige Klingen-Alternative des Konkurrenten Wilkinson verzichten. Ein deutsches Gericht hat am Dienstag entschieden, dem Antrag von Gillette auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Wilkinson stattzugeben. Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt.

Wilkinson hatte im Frühjahr preisgünstige Ersatzklingen der Eigenmarke „Edgewell" auf den Markt gebracht, die mit Gillettes „Mach3"-Rasierer kompatibel sind. Die Klingen wurden laut Gericht in fünf Drogeriemarktketten als Eigenmarken zu Preisen verkauft, die rund 30 Prozent unter dem Niveau des Originals lagen.

Vorhandene Vorräte an den Nachahmerklingen muss das Unternehmen laut Urteil einem Gerichtsvollzieher übergeben, bis über eine mögliche Vernichtung entschieden ist. Auch im Handel noch vorhandene Ware müsse das Unternehmen zurückrufen, sagte eine Gerichtssprecherin.

Gillette-Patent läuft 2018 aus

Wilkinson kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Nach Einschätzung von Wilkinson ist das Patent von Gillette aber nichtig, weil die darin beschriebenen Mechanik schon zum Zeitpunkt der Erteilung des Patents 1998 nicht wirklich neu gewesen sei. Das Gericht sah das anders. „Mach3"-Besitzer können trotz des Urteils aber ohnehin darauf hoffen, schon in absehbarer Zeit wieder billigere Klingen zu bekommen. Denn das umstrittene Patent läuft im Februar 2018 aus.

(GP)