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Winterreifenpflicht kommt – nun drohen horrende Strafen

Mit 1. November tritt die situative Winterreifenpflicht in Kraft. Ab dann brauchen alle Fahrzeuge bei winterlichen Bedingungen entsprechende Reifen.

Michael Rauhofer-Redl
Ab 1. November gilt die Winterreifenpflicht.
Ab 1. November gilt die Winterreifenpflicht.
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Das Gesetz zur situativen Winterreifenpflicht sieht vor, dass vom 1. November bis 15. April des darauffolgenden Jahres bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eisfahrbahn das Fahrzeug nur in Betrieb genommen werden darf, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.

Als Winterreifen verwendet werden dürfen nur solche Reifen, auf denen folgende Kennzeichnungen zu finden sind: M+S, M.S., M&S, M/S oder ein Schneeflockensymbol. Ganzjahresreifen sind ebenfalls mit dieser Markierung versehen. "Diese Symbole garantieren, dass die Reifen für den speziellen Einsatz auf winterlichen Fahrbahnen geeignet sind", erklärt Erich Groiss, technischer Koordinator beim ARBÖ. 

Mindestprofiltiefe wichtig 

Ganz egal, ob es ein klassischer Winterreifen oder Ganzjahresreifen wird, für beide Arten gilt die Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern bei Radialbauart. Weiters müssen alle vier montierten Reifen Winter- oder Ganzjahresreifen sein. Ungefähr vier Jahre beträgt die gesunde Lebensdauer von Winterreifen – abhängig von Kilometerleistung und Fahrprofil. "Mit dieser 4er-Regel ist man auf der sicheren Seite, was Winterreifen betrifft", so Groiss weiter.

Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt die Gefahr von empfindlichen Strafen in Kauf: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall – bei Gefährdung – Strafen bis zu 5.000 Euro verhängen. Auch sind Probleme mit der Versicherung zu erwarten, wenn es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall kommt und keine Winterreifen am Fahrzeug angebracht sind. Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden möglicherweise nicht. ARBÖ-Rechtsexperte Mag. Martin Echsel empfiehlt: "Die Winterreifenpflicht sollte unbedingt eingehalten werden, da dadurch rechtliche Probleme leicht vermieden werden können."

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Lagerung der Reifen, auch hier gibt es einige Dinge zu beachten. Vor der Einlagerung der Sommerreifen sollten die Pneus auf Beschädigungen kontrolliert und die Profiltiefe gemessen werden. Nähert sich das Profil der gesetzliche vorgeschriebenen Mindesttiefe sollten im kommenden Frühjahr neue Reife angeschafft werden. Gelagert werden die Reifen am besten an einem trockenen, schattigen Ort. Reifen, die auf einer Felge aufgezogen sind, sollten hängend oder liegend auf einer Palette gut unterlüftet gelagert werden. Werden sie stehend aufbewahrt, kann es zu sogenannten "Standplatten" kommen.

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