Wegen schweren, gewerbsmäßigen Betruges musste ein Winzer aus NÖ am Mittwoch in Sankt Pölten auf die Anklagebank. Der Mann soll laut Anklage in der Zeit von Juni 2021 bis April 2022 zu Unrecht Arbeitslosengeld und Notstandshilfe bezogen haben. Schadenssumme: Rund 15.000 Euro.
Der 54-Jährige war bis 2019 Geschäftsführer eines Weinbetriebes, durfte diese Tätigkeit dann nicht mehr ausüben (BH untersagte Ausübung wegen finanziellen Turbulenzen), den Betrieb führte fortan der Steuerberater, die Tochter fungierte als Gesellschafter.
Beim Prozess zeigte sich der Winzer nicht geständig: "Ich habe die operativen Geschäfte zwar geführt. Aber: Es gab ja nicht viel Umsatz wegen Corona."
Trotz der Abmeldung als Angestellter habe der Angeklagte laut Richter das Unternehmen aber auf niedrigem Niveau geführt. "Sie waren tätig und haben dies dem AMS verschwiegen", so der Richter, der noch anfügte: "Sie sind aber sicherlich kein rücksichtsloser Betrüger, daher werde ich eine moderate Strafe verhängen."
Der Winzer wurde zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt - als Zusatzstrafe zu bereits zwei Monaten Haft auf Bewährung - nicht rechtskräftig.