Politik

Wirbel um Autofahr-Verbot mit eigenem Wagen 

Der neue Entwurf des Covid-19-Maßnahmengesetzes löst Aufregung aus. Darin soll es ein Verbot, den Privat-Pkw zu nutzen, geben. "Heute" hat Details.

Rene Findenig
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Wirbel gibt es um ein angebliches Autofahr-Verbot im Corona-Maßnahmengesetz.
Wirbel gibt es um ein angebliches Autofahr-Verbot im Corona-Maßnahmengesetz.
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Nachdem Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) den neuen Entwurf für Änderungen im Covid-19-Maßnahmengesetz zur Begutachtung eingebracht hat, will die Kritik daran nicht abreißen. Erst wurden Befürchtungen laut, weil Behörden in Unterlagen von Arbeitsorten Einsicht nehmen dürften. Beobachter sahen das das Redaktionsgeheimnis, das Arzt-Patienten-Verhältnis oder auch das Anwaltsgeheimnis in Gefahr.

Das Ministerium wiegelte jedoch ab: Man werde das nicht in den Erläuterungen präzisieren, damit es nicht zu Fehlinterpretationen kommen könne. Es geht einzig und alleine darum, "dass die Behörden prüfen könnten, ob Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung des COVID-19-Virus (etwa ein Hygienekonzept oder die Einhaltung eines Dienstrads) getroffen wurden, von den Arbeitgebern umgesetzt werden", so ein Ministeriumssprecher. In andere Unterlagen dürfe nicht Einsicht genommen werden.

"Beim Auftreten von COVID-19 kann durch Verordnung das Betreten und das Befahren von Verkehrsmitteln oder nur bestimmten Verkehrsmitteln geregelt werden, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist."

Nun orten Beobachter aber einen neuen Punkt im Emtwurf: Privatpersonen solle es verboten werden können, mit dem eigenen Auto zu fahren beziehungsweise es auch nur zu betreten. Was hat es damit auf sich? Tatsächlich findet sich im neuen  Entwurf unter dem Titel "Betreten von Betriebsstätten, Arbeitsorten und Verkehrsmitteln" im Paragraf 3 der Satz "Beim Auftreten von COVID-19 kann durch Verordnung das Betreten und das Befahren von Verkehrsmitteln oder nur bestimmten Verkehrsmitteln geregelt werden, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist."

"Die Reichweite einer allfälligen Regelung privater Verkehrsmittel muss verhältnismäßig sein"

Wenige Sätze weiter im Entwurf ist auch von einem "Untersagen" die Rede. Im Zusatzblatt steht zudem der Satz "Klargestellt wird, dass von dieser Bestimmung auch private Verkehrsmittel umfasst sind." Alarmstufe Rot herrscht deswegen unter anderem bei der FPÖ, wo man - wie von Partei-Chef Norbert Hofer formuliert - von "Auto-Hass unter dem Deckmantel der Coronavirus-Bekämpfung" und dass "den Österreichern die Nutzung ihres eigenen Autos" untersagt werden soll, spricht.

Ein Autofahr-Verbot für den eigenen Wagen also? Nicht ganz. Wie es weiter im Zusatz zum Entwurf heißt, brauche es die Regelung deshalb, "als insbesondere auch in privaten Fahrgemeinschaften mit haushaltsfremden Personen ungünstige epidemiologische Verhältnisse herrschen können". Außerdem sei sichergestellt, "dass die Reichweite einer allfälligen Regelung privater Verkehrsmittel verhältnismäßig sein muss". Autofahren mit dem Privat-Wagen wird man dabei kaum verbieten können – Fahrgemeinschaften von nicht in einem Haushalt lebenden Personen dagegen augenscheinlich schon.

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