Niederösterreich

Wirbel um Corona-Tests für alle Spitalsmitarbeiter

Aufregung beim Spitalspersonal in NÖ: Mitarbeiter sollen nur noch ins Gebäude dürfen, wenn sie wöchentlich einen Corona-Test machen.

Heute Redaktion
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Das Spital in Wr. Neustadt
Das Spital in Wr. Neustadt
Daniel Schreiner

Freiwillige Tests gibt es auf Spitals- und Kuranstaltsebene bereits seit Juli, doch mit der neuen Covid-Notmaßnahmenverordnung des Bundes herrscht jetzt Verunsicherung unter einigen der insgesamt 28.000 Spitalsmitarbeitern in NÖ: Statt freiwilligen Tests sollen diese nun verpflichtend sein. Alleine im Spital Wr. Neustadt mit seinen rund 2.800 Mitarbeitern wurden heute 600 Mitarbeiter mittels PCR-Test getestet, die Tests werden von einer externen Firma aus Salzburg ausgewertet.

Testung von Mitarbeitern heute im LK Wr. Neustadt
Testung von Mitarbeitern heute im LK Wr. Neustadt
Screenshot

Ein Mitarbeiter des Spitals sagt: „Es wird als freiwillig verkauft. In Wahrheit muss jeder Mitarbeiter laut Covid-19-Verordnung ein Mal pro Woche zum Test, sonst wird ihm der Zutritt zum Spital verwehrt und dann gibt es Gehaltskürzungen. Viele Mitarbeiter sind verunsichert. Man könnte ja Mitarbeiter motivieren bzw. dies motivierend mitteilen, aber es wird nur mit dienstrechtlichen Konsequenzen gedroht. Dabei sind alle Angestellten längst am Limit."

Das steht in Verordnung

In der Verordnung heißt es: "Der Betreiber einer Krankenanstalt und Kuranstalt darf Mitarbeiter nur einlassen, wenn für diese einmal pro Woche ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder ein Antigentest auf SARS-Cov2 durchgeführt wird und dessen Ergebnis negativ ist. Stehen diese Tests nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung, darf der Betreiber abweichend davon Mitarbeiter nur einlassen, wenn die Mitarbeiter bei Kontakt mit Patienten durchgehend eine Corona-SARS-CoV-2-Pandemie-Atemschutzmaske oder äquivalente bzw. höherem Standard entsprechende Maske tragen. Einem negativen Testergebnis ist es gleichzuhalten, wenn das Testergebnis zwar positiv war, aber ein ärztliches Sachverständigengutachten darüber vorliegt, dass gegen das Einlassen im Hinblick auf die Übertragung von SARS-CoV2 keine Bedenken bestehen."

Seitens der Landesgesundheitsagentur NÖ wurde betont, dass es sich um eine Bundesmaßnahme handelt.

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