Österreich
Wirbel um Strafen für Tierschutzvereine
Aufregung bei den Tierschutzvereinen! Seit letzter Woche trudeln Strafverfügungen ein – für das Vermitteln von Tieren.
Das neue Tierschutzgesetz sorgt für hellen Aufruhr. Seit 1. Juli ist es in Kraft, der Inhalt: Private Tierschutzvereine dürfen zwar nach wie vor notleidende Tiere retten und auch pflegen. Doch: Das neue Gesetz verbietet das "öffentliche Feilbieten" von Vierbeinern. Letzteres dürfen nur mehr Vereine, die ein Tierheim betreiben.
Und diese Neu-Regelung treibt jetzt seltsame Blüten. "Die Stadt Wien verschickt Strafverfügungen über 600 Euro", ist der "Verein Pfotenhilfe" entsetzt. Seit vergangenem Donnerstag würden Strafverfügungen bei mehreren Wiener Tierschutzvereinen eintrudeln – für das Vermitteln von Tieren über die vereinseigene oder andere Websites.
Verein Pfotenhilfe: "Hohe Strafen unverständlich"
"Warum die Stadt Wien trotzdem derart hohe Strafen von kleinen, meist ehrenamtlich agierenden Vereinen kassieren will, ist unverständlich", so der "Verein Pfotenhilfe".
Noch dazu hatte das verantwortliche Tierschutzressort des Ministeriums erst vor etwa einer Woche ausgeschickt, dass die gesetzliche Übergangsfrist bis 1. Juli 2018 laufe und "Tierschutzvereine auch weiterhin Tiere online vermitteln" dürfen.
Neues Gesetz sorgt für Verwirrung
Verwirrung herrscht wegen des neuen §8a Tierschutzgesetz – der ursprünglich gedacht war, um den Welpenimport über das Internet zu stoppen. Beschlossen wurde sogar ein Verbot der unentgeltlichen Weitergabe aller Tierarten, jedoch mit Ausnahmen, die jetzt wohl von Vollzugsbehörden und Ministerium unterschiedlich interpretiert würden, so der "Verein Pfotenhilfe". Und: "Wenn nicht einmal Juristen einig sind, wie dieses Gesetz in der Praxis zu verstehen ist, wie soll dann ein Tierhalter oder Tierschutzverein wissen, wie er sich gesetzeskonform verhalten soll?", fragt Jürgen Stadler vom zumindest vorerst nicht bedrohten Tierheim "Pfotenhilfe Lochen (OÖ/Salzburg Grenzgebiet). Denn im derzeitigen Gesetzestext seien auch Tierheime nicht ausdrücklich vom Vermittlungsverbot ausgenommen, etwa wenn sie für ein Tier nichts verlangen.
MA 58: "Gesetz soll illegalem Tierhandel Riegel vorschieben"
"Wien geht streng gegen illegale Welpenhändler vor. Das neue Bundestierschutzgesetz verbietet aus Tierschutzgründen das Anbieten der Tiere im Internet. Ausgenommen sind nur Tierheime und Organisationen und Vereine, die über eine bewilligte Haltung verfügen", sagt Sonja Fiala, Chefin der zuständigen MA 58. Und: "Mit dem Gesetz soll dem illegalen Tierhandel der Riegel vorgeschoben werden, hinter diesem steckt oft großes Tierleid, auch die Einschleppung von bereits ausgestorbenen Tierseuchen durch illegale Tierimporte droht."
"Schonfrist" für bereits angezeigte Vereine
Fiala bestätigt Anzeigen. Die Begründung: "Die aktuellen Anzeigen der MA 58, die aufgrund der Novelle erlassen wurden, richten sich gegen Vereine, die die Bedingungen des neuen Gesetzes nicht erfüllt haben." Da das Ministerium nun eine Übergangsfrist verhängt hat, "werden die bereits ausgestellten Strafverfügungen ruhend gestellt, die betroffenen Vereine haben die Möglichkeit, nun bis zum 1. Juli 2018 um diese Bewilligung anzusuchen."
Nachsatz: "Klar ist, dass die Stadt Wien auch weiterhin streng kontrollieren wird, denn der illegale Tierhandel ist völlig inakzeptabel und Wien ist europaweit Vorreiter im Kampf gegen den illegalen Tierhandel." (gem)