Wien

Darum darf aus dieser G’stettn kein Schanigarten werden

Walter Wendt will hinter dem Maxingstüberl einen Gastgarten errichten. Das Areal gehört zum Zoo Schönbrunn, es gibt Probleme mit der Vorschrift.

Thomas Peterthalner
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    Wirt Walter Wendt würde gerne hinter seinem Lokal "Maxingstüberl" in Wien-Hietzing einen Gastgarten errichten.
    Wirt Walter Wendt würde gerne hinter seinem Lokal "Maxingstüberl" in Wien-Hietzing einen Gastgarten errichten.
    Denise Auer

    Seit 1805 gibt es das Maxingstüberl in Wien-Hietzing, als die Betreiberin vor zwei Jahren Insolvenz anmelden musste, übernahm Stammgast Walter Wendt das Traditionsbeisl in der Maxingstraße 7. Das Lokal grenzt an den Tiergarten Schönbrunn. "Der Zoo hat hinter dem Lokal einen Schnittplatz", erzählt Wendt. "Zwei Jahre haben wir über eine Nutzung als Gastgarten verhandelt, jetzt gibt es eine Einigung." Doch aus den geplanten Sesseln und Tischen für 60 Gäste inklusive 2,4 Meter hohem Zaun wurde vorerst nichts. "Die Stadt verlangt eine Umweltprüfung für den Gastgarten", erzählt Wendt. "Das würde zwölf bis 16 Wochen dauern." Also ungefähr bis November – dann ist die Schanigartensaison aber vorbei. 

    "Ich drehe Däumchen"

    Die Errichtung des Gastgartens könnten "nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet Hietzing, Teil C" haben, informierte die zuständige MA 22 den Wirt. Deshalb sei eine naturschutzbehördliche Bewilligung notwendig. Lustig: Sogar die Position des Grillers im Gastgarten samt Fixierung muss genau beschrieben werden. "Ich habe jetzt zugesperrt im Sommer, weil jeder draußen sitzen will. Öffnen würde sich nicht auszahlen. Ich sitze zu Hause und drehe Däumchen", so der Gastronom.

    Jetzt geht es doch schneller

    "Heute" fragte bei der MA22 nach, warum die Prüfung fast bis in den Advent dauert. "Im Infoblatt ist eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 12 bis 16 Wochen angegeben. Hierbei handelt es sich um Erfahrenswerte. Die tatsächliche Verfahrensdauer hängt stets unter anderem davon ab, ob der Antrag vollständig eingebracht wird, ob die Sachlage anhand der vorgelegten Dokumente eindeutig ist und nicht zuletzt auch davon, ob und in welchem Ausmaß der Antragsteller im Verfahren unterstützend agiert", informiert Sprecherin Barbara Reinwein. 

    Der Schlosspark in Schönbrunn ist Teil des von der Stadt Wien beschlossenen Landschaftsschutzgebietes Hietzing. "Nach den Bestimmungen des Wiener Naturschutzgesetzes ist in einem Landschaftsschutzgebiet für ein Vorhaben in diesem Ausmaß eine naturschutzbehördliche Bewilligung erforderlich." Das Verfahren werde so rasch als möglich durchgeführt, so die Sprecherin. 

    Nach der "Heute"-Anfrage bekam Wirt Wendt nun eine Nachricht vom Umweltamt: "Es geht jetzt alles viel schneller", freut er sich. Der Antrag sei bereits eingebracht. Nun könnte es im Maxingstüberl doch noch rechtzeitig vor Weihnachten einen Gastgarten geben. 

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      JESSICA GOW / AFP / picturedesk.com