Insgesamt 520.000 Euro soll der Wirt zwischen November 2020 und April an Corona-Förderungen bekommen haben. Um das zu erschleichen, hat er höhere Umsätze aus einem Vorgängerlokal gemeldet. Währenddessen hat er aber ein wesentlich kleineres Lokal mit weniger Umsätzen geführt.
"Aufgrund dieser unrichtigen Angaben wurden dem Angeklagten zu hohe Förderungsbeträge ausbezahlt", erläuterte die Staatsanwaltschaft in einem Bericht der "Kleinen Zeitung". Nun gibt es am Grazer Straflandesgericht ein Urteil. Im Falle des erschlichenen Lockdown-Umsatzersatzes wurde der Wirt freigesprochen.
Doch der Mann hat sich auch beim sogenannten Ausfallsbonus I bis III insgesamt 400.000 Euro erschlichen. Dafür wurde er nun verurteilt. Wegen schwerem gewerbsmäßigem Betrug wurde er zu 16 Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 480 Tagessätzen verurteilt. Der Schaden wurde der Cofag zugesprochen. Der Angeklagte ersuchte nach der Urteilsverkündung aber noch um Bedenkzeit, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.