Eine 27-Jährige arbeitete 20 Wochenstunden als Schankhilfe in einem Gastgewerbebetrieb im südlichen Niederösterreich. Weil der Schankwirt aufgrund einer Renovierung seines Lokals keinen Bedarf mehr für sie hatte, meldete er am 5. März die Dienstnehmerin ohne ihr Wissen einfach bei der Sozialversicherung ab.
Als Beendigungsform gab der Dienstgeber eine "einvernehmliche Auflösung" an, doch das stimmte so einfach nicht. Als die 27-Jährige dann plötzlich gar kein Geld mehr erhielt, war sie völlig verwundert.
Die Schankhilfe wandte sich daraufhin an die AK Niederösterreich. "So geht es nicht", kritisiert AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser. Die Kontaktaufnahme durch die Bezirksstelle Mödling habe zunächst keinen Erfolg gebracht. Deshalb gewährte die AK Niederösterreich der Arbeitnehmerin kostenlos Rechtsschutz und es wurde vor Gericht Klage gegen den Wirt eingebracht.
"Durch unsere Hilfe bekam die Teilzeitkraft schließlich rund 1.900 Euro brutto für offene Ansprüche inklusive Kündigungsentschädigung nachbezahlt", so ÖGB NÖ-Vorsitzender Wieser über den erfolgreichen Abschluss dieses ärgerlichen Falls.