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Wirt verurteilt, weil sich Gast zu Tode trank

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Ein Wirt in der französischen Stadt Clermont-Ferrand ist zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. weil ein Gast in seiner "Starter"-Bar nach dem Konsum von 56 Stamperln hochprozentigem Schnaps gestorben ist. Ihm wurde "fahrlässige Tötung durch eine bewusste Verletzung der Sicherheits- und Vorsichtspflichten" vorgeworfen.

Ein Wirt in der französischen Stadt Clermont-Ferrand ist zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. weil ein Gast in seiner "Starter"-Bar nach dem Konsum von 56 Stamperln hochprozentigem Schnaps gestorben ist. Ihm wurde "fahrlässige Tötung durch eine bewusste Verletzung der Sicherheits- und Vorsichtspflichten" vorgeworfen.

Vergangenen Oktober hatter ein 56-jähriger Mann in Begleitung seiner Frau und seiner Tocher die Bar im Zentrum der Ortschaft besucht. Dort war auf einer Tafel der bisherige Rekord an konsumierten Schnäpsen für alle Gäste gut sichtbar aufgeschrieben.

Der 110 Kilogramm schwere Mann machte sich daran, den Rekord zu brechen. Innerhalb kürzester Zeit schüttete er 56 Stamperln in sich hinein. Völlig betrunken wurde er danach nach hause gebracht. Von dort aus brachten ihn Sanitäter dann in ein Spital, wo er wenig später verstarb.

Berufung gegen Urteil

Der Wirt wehrte sich vor Gericht gegen die Anschuldigungen. Er sei nicht Schuld am Tod des Gastes. Bei dem tragischen Rekordversuch habe vor allem die Tochter viel Druck auf ihren Vater ausgeübt. "Man kann nicht von jedem Gast, dem man Alkohol serviert, ein Gesundheitszeugnis verlangen", so der Anwalt des Barbetriebers. Gegen das Urteil, das neben der Bewährungsstrafe auch ein einjähriges Berufsverbot inkludiert, kündigte man Berufung an.