Österreich

Wirt zündete betrunkenen Lokalgast "zum Spaß" an

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia/Symbolbild

Ein 33-Jähriger ist am vergangenen Sonntag vom Pächter eines Lokals im Salzburger Pongau, in dem er eingeschlafen war, mit hochprozentigem Rum am Kopf überschüttet und angezündet worden. Der Mann erlitt Verbrennungen am Kopf und im Gesichtsbereich. Nun konnte die Polizei den Lokalbetreiber als mutmaßlichen Täter ausforschen. Er habe den Gast "nur zum Spaß" angezündet, begründete er den Vorfall.

Ein 33-Jähriger ist am vergangenen Sonntag vom Pächter eines Lokals im Salzburger Pongau, in dem er eingeschlafen war, mit hochprozentigem Rum am Kopf überschüttet und angezündet worden. Der Mann erlitt Verbrennungen am Kopf und im Gesichtsbereich. Nun konnte die Polizei den Lokalbetreiber als mutmaßlichen Täter ausforschen. Er habe den Gast "nur zum Spaß" angezündet, begründete er den Vorfall.

Sowohl der Gast als auch der Wirt dürften schon größere Mengen Alkohol zu sich genommen haben. Der 33-Jährige war um 8 Uhr früh schließlich an der Bar eingeschlafen. Daraufhin schüttete der Lokalbetreiber die Spirituose über den Kopf des Schlafenden und zündete sie mit einem Feuerzeug an. Der Pächter und Gäste löschten das Feuer und versorgten den Mann, anschließend wurde er ins Krankenhaus Schwarzach eingeliefert, wo Verbrennungen ersten und zweiten Grades festgestellt wurden, so die Polizei.

"Hat sich selbst angezündet"

Aufgrund seiner Alkoholisierung konnte sich das Opfer an der Vorfall überhaupt nicht mehr erinnern. Der Wirt sagte aus, dass der 33-Jährige wegen seines Alkohol-Konsum an der Bar eingeschlafen sei. Mit einer glimmenden Zigarette habe er sich selbst angezündet. Aufgrund des Verletzungsbildes kam den Ermittlern diese Version aber nicht ganz stimmig vor. Schließlich gestand der Lokalbetreiber, dass er selbst für die Tat verantwortlich sei.

Außerdem hatte der Pächter versucht, andere Gäste zu beeinflussen und zu einer falscher Aussage zu bewegen. Der Mann wird wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung sowie des Verdachts der falschen Beweisaussage bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.