Ab Montag, 10. Februar, darf in der Europäischen Union UV-behandeltes Insektenpulver in Lebensmitteln verwendet werden. Konkret geht es dabei um Pulver ganzer Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor). Mehlkäfer sind grundsätzlich bereits als Lebensmittel zugelassen, bei der neuen Zulassung geht es um die UV-Behandlung.
Brot und Gebäck, Kuchen, Teigwaren, verarbeiteten Kartoffelprodukten, Käse und Käseprodukten sowie Obst- und Gemüsekompotten – dort darf ab 10. Februar eine neue Ingredienz drin sein: Mehlwürmer in Form von Mehlwumpulver.
Durch diesen Schritt wird den Angaben zufolge der Vitamin-D-Gehalt des Pulvers erhöht. Der neuen Verordnung zufolge dürfen die pulverisierten und entsprechend behandelten Larven zunächst nur durch eine französische Firma in Verkehr gebracht werden.
Insekten dürfen schon seit längerem in der EU in Lebensmitteln verwendet werden. Hersteller müssen dafür eine Zulassung beantragen. Wenn Insekten in Lebensmitteln verwendet werden, muss das auf der Verpackung stehen.
"Die Menschen in der EU können wählen, was sie essen, und niemand zwingt sie, Insekten oder Würmer zu essen", teilte die EU-Kommission mit. Es gebe klare Regeln und Informationen über diese Form der Lebensmittel. Bevor sie auf den Markt gebracht werden könnten, würden sie sehr strenge wissenschaftliche Bewertungen durchlaufen.
Bisher bleiben Verbraucher mit Blick auf Insekten als Lebensmittel eher skeptisch. Einer repräsentativen Online-Umfrage im Auftrag des Lebensmittel- und Tiernahrungsherstellers Heristo AG zufolge, haben vor allem die älteren Befragten teils große Vorbehalte.
Der neu zugelassene Inhaltsstoff muss als "UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)" in der Zutatenliste aufgeführt werden.
Weil Verbrauchern mit bekannten Allergien gegen Krebstiere und ihre Erzeugnisse sowie gegen Hausstaubmilben auch bei Mehlwurm-Pulver eine allergische Reaktion droht, ist dieses als Allergen zu kennzeichnen. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste oder in unmittelbarer Nähe der Produktbezeichnung angebracht werden.
Zusätzlich gilt für Enderzeignisse mit signifikantem Vitamin-D-Gehalt, dass folgender Hinweis angebracht werden muss: "enthält durch UV-Behandlung erzeugtes Vitamin D". Der Vitamin-D-Gehalt ist in der Nährwertdeklaration anzugeben.
Siehe dazu: Durchführungsverordnung (EU) 2025/89
Insekten gelten als nahrhaft und reich an Proteinen und zählen in vielen Ländern zur gewöhnlichen Küche. Sie können auch zu einer nachhaltigen Ernährung beitragen, da sie verhältnismäßig ressourcenschonend gezüchtet werden können. Risiken können jedoch für Allergiker bestehen.