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Wohnbauförderung wird neu geregelt

Heute Redaktion
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Der künftige Bürgermeister Michael Ludwig: "Durch die Neuregelung der Förderbestimmungen erleichtern wir den geförderten Wohnungsneubau."
Der künftige Bürgermeister Michael Ludwig: "Durch die Neuregelung der Förderbestimmungen erleichtern wir den geförderten Wohnungsneubau."
Bild: Denise Auer

Die Stadt Wien regelt die Wohnbauförderung neu. Schon ab 15. Mai sollen die neuen Richtlinien gelten. Bauträgern soll es erleichtert werden, zu Förderungen zu kommen.

"Durch die Neuregelung der Förderbestimmungen erleichtern wir den geförderten Wohnungsneubau. Wir unterstützen durch zusätzliche Verbesserungen die Wohnraumschaffung und die Steigerung der Wohnqualität. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass trotz gestiegener Grund- und Baukosten die Mieten und Wohnkosten stabil und erschwinglich bleiben. Auch die Wohnhaussanierung und insbesondere auch die unmittelbaren Verbesserungen für die Bewohnerinnen und Bewohner werden durch die neuen Regelungen weiter unterstützt und erleichtert", fasst Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) zusammen.

Konkret sollen die beiden Novellen (Neubauverordnung und Sanierungsverordnung) am 15. Mai in der Landesregierung behandelt und beschlossen. Gleich nach der Kundmachung tritt die Regelung in Kraft.

Keine Einschränkung der Baukosten

Die Grund- und Baukosten sind in den letzten Jahren spürbar angestiegen (um rund 10 bis 15 Prozent). Dieser Entwicklung will die Stadt entgegenwirken. Eine der Maßnahmen: Künftig soll es keine Einschränkung der Baukosten mehr geben. Das heißt: Es ist künftig egal, wieviel Geld investiert wird – was aber nicht dazu führen soll, dass nun Luxusobjekte gefördert werden.

Um die Neubauleistung trotz höherer Baukosten weiter voranzutreiben, entfällt im Neubau die Obergrenze für die Gesamtbaukosten (sie lag bisher bei maximal 1.800 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche). Das heißt, auch hier sind ab sofort Förderungen drin. Doch: Die Mietzins-Obergrenze bleibt bestehen.

Mietzinsobergrenze bleibt

Das soll die wirtschaftliche Führbarkeit der Projekte erleichtern. Baukostensteigerungen sollen durch einen ausgedehnten Rückzahlungszeitraum (35 bis maximal 40 Jahre für Neubauten) "abgefedert" werden. Wichtig: Die aktuell gültige Mietzinsobergrenze von monatlich 4,87 Euro pro Quadratmeter (netto) bleibt.

Sanierungen: Baukostenobergrenze wird um bis zu 20 Prozent erhöht

Höhere Investitionen sind künftig auch bei Sanierungen möglich. Für Sanierungen wird die zulässige Höchstgrenze für Baukosten um bis zu 20 Prozent erhöht. Baukostensteigerungen werden auch hier durch einen ausgedehnten Rückzahlungszeitraum sowie höhere Darlehen und nicht rückzahlbare Zuschüsse für Sanierungen ausgeglichen. Konkret sollen die Darlehen für eine Totalsanierung von 320 auf 350 Euro/Quadratmeter Wohnnutzfläche angehoben werden, die Darlehen bei Dachgeschoß-Ausbauten im Zuge von Sockelsanierungen steigen von 660 auf 700 Euro, Zuschüsse bei Deltaförderung (bei Thewosansanierungen) lagen bisher im Bereich von 25 bis 100 Euro, künftig sollen sie im Bereich von 30 bis 130 Euro liegen.

Thermische Sanierung von Einzelteilen möglich

Weitere Maßnahmen sollen Neubauten und Sanierungen erleichtern: Neue PVC Produkte sind künftig bei geförderten Sanierungen erlaubt. Und: Thermische Sanierung ist künftig auch teilweise möglich. Bisher konnte man nur mit Gesamtkonzept thermisch sanieren, in Zukunft wird auch eine teilweise Sanierung – etwa von Obergeschoßdecke, Dach oder Fassade mit einer Einstiegsförderung unterstützt.

Die Höhe der Förderung orientiert sich an der Deltaförderung – somit jetzt im Bereich zwischen 30 und 130 Euro.

Zusätzliche Förderung fürs Dachgeschoß

Dachgeschoßausbauten und -Zubauten sind künftig separat förderbar. Das Ziel: Die Schaffung von neuem Wohnraum soll unabhängig von hausseitigen Sanierungen ab drei Wohnungen gefördert werden. Bisher war das nur in Zusammenhang mit Blocksanierungen möglich. (gem)