Um das untere Einkommensdrittel in der Teuerungs- und Inflations- sowie Energiekrise zu unterstützen, hat das Land NÖ den Wohnkostenzuschuss neu definiert. Von 23. Oktober bis 31. Dezember kann er auf der Website des Landes beantragt werden.
150 Euro gibt es für die erste im Haushalt lebende Person, je 50 Euro für jeden weiteren Hauptwohnsitzer im Haushalt. Insgesamt 45 Millionen Euro aus Bundesmitteln werden für die neue Förderung bereitgestellt, das Land NÖ verteilt es nun nach neuen Regeln. Es soll "jenen zukommen, die es auch tatsächlich brauchen", sagte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in einer Pressekonferenz.
Wie schon beim Heizkostenzuschuss ist auch diese Förderung an Einkommensgrenzen gekoppelt. "Den NÖ Wohnkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren Einkommen folgende Grenzen nicht übersteigt: 20.000 Euro für eine Person mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich und 50.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben", so Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
Am Dienstag soll die Förderung offiziell in der Landesregierung beschlossen werden. "Der neue Zuschuss wird zusätzlich zu allen anderen Sozialleistungen des Bundes und des Landes Niederösterreich ausbezahlt", berichtet die Landesrätin.
Bis das Geld nach Beantragung am Konto ist, soll es nur rund zwei Wochen dauern. "Wenn der Antrag vollständig ist, kommt es rasch zur Auszahlung", so Teschl-Hofmeister.
Personen, die keinen Online-Zugang haben, können sich an die Servicenummer 02742/9005-15970 wenden.