Nach der Geiselnahme in Köln liegt der Täter im Koma. In einer Wohnung wurden große Mengen Benzin und arabische Kritzeleien an den Wänden gefunden.
In einer Pressekonferenz haben die Kölner Behörden am Dienstag über neue Erkenntnisse im Fall des Geiselnehmers von Köln berichtet. Laut Ermittlern handelt es sich definitiv wie vermutet um einen 55-jährigen Asylwerber aus Syrien, der seit März 2016 in Deutschland ist.
Auch bestätigt wurde, dass der Täter mit Stahlkugeln bestückte Gaskartuschen in der Apotheke, in der es zur Geiselnahme kam, hortete. Zudem hatte er große Mengen an Benzin dabei. Er plante offenbar, ein regelrechtes Inferno zu entfachen und seine Geisel anzuzünden.
Die Jugendliche, die durch einen Molotow-Cocktail des Geiselnehmers in einem Schnellimbiss schwere Verbrennungen erlitt, wurde am Dienstag operiert. Die Geisel des Mannes konnte das Spital inzwischen schon wieder verlassen. Der Geiselnehmer selbst ist nach einer Notoperation (er wurde beim Polizeieinsatz angeschossen) außer Lebensgefahr, befindet sich aber derzeit im Koma.
Unmengen an Benzin in durchsuchter Wohnung
In einer noch am Montagabend durchsuchten Wohnung fanden die Polizeibeamten weitere Unmengen an Benzin. "Die Feuerwehr musste die Wohnung aufgrund der intensiven Benzindämpfe durchlüften, bevor die Spurensicherung beginnen konnte", sagte ein Sprecher bei der Pressekonferenz.
An den Wänden waren auch mehrere Schriftzüge in arabischer Sprache aufgekritzelt. Diese hätten "muslimischen Hintergrund", einen direkten Bezug zur Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) gebe es allerdings nicht, heißt es.
Die Behörden haben inzwischen auch den Sohn und den Bruder des Geiselnehmers ausfindig gemacht. Sie befinden sich in Deutschland und haben wie der 55-Jährige ebenfalls Asyl erhalten. Die Ehefrau des Geiselnehmers befindet sich laut Behörden noch in Syrien. Ihr Nachreiseantrag war vom Asylamt abgewiesen worden.
Der 55-jährige Geiselnehmer ist seit März 2016 in Deutschland und hatte Flüchtlingsstatus. Er ging keiner Arbeit nach und war in Zusammenhang mit mehreren kriminellen Delikten wie Diebstahl, Hausfriedensbruch und Rauschgiftdelikten polizeibekannt. (red)