Österreich

Wörthersee-Drama: Gab es Weisung von Minister?

Wirbel um einen Aktenvermerk des LKA Kärntens: Beim Bootsunfall am Wörthersee mit einem Toten soll laut "Profil" interveniert worden sein.

Heute Redaktion
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Taucher und Feuerwehr bargen die Leiche des Baumeisters aus NÖ.
Taucher und Feuerwehr bargen die Leiche des Baumeisters aus NÖ.
Bild: BFKDO Völkermarkt

Der schreckliche Unfall am Wörthersee am ersten Juni-Wochenende dieses Jahres hatte für einige Spekulationen gesorgt. Denn der Tote war der gut vernetzte Baumeister Manfred S. (44) aus Krems, war beim Unglück ebenso alkoholisiert wie der gleichaltrige Bootslenker ("Heute" berichtete mehrmals).

Für neuen Zündstoff sorgt jetzt ein Aktenvermerk des Landeskriminalamtes Kärnten am Unfalltag (2. Juni 2017) um 22.30 Uhr: "Der Offizier vom Dienst gibt bekannt, dass über Ministerweisung und Weisung der LPD-Direktorin der Vorfall direkt vom Landeskriminalamt zu übernehmen sei. Jegliche Pressearbeit hat über die Landespolizeidirektion zu erfolgen und es seien, bis auf die bereits vorliegende Tagesmeldung (Anm.: Die Pressemeldung der LPD Kärnten wenige Stunden nach dem Unfall), keine weiteren Berichte darüber zu verfassen", so der Wortlaut des Vermerkes. Und: Der Unglückslenker soll laut "Profil" ein Bekannter des Innenministers sein.

Missverständnis zwischen LPD und LKA?

Von Seiten des Innenministeriums wollte man sich dazu nicht äußern und verwies auf die LDP Kärntnen. LPD-Sprecher Rainer Dionisio schreibt in einer Stellungnahme von einem „Missverständnis in der Kommunikation zwischen dem damals diensthabenden Offizier vom Dienst und dem im Landeskriminalamt Dauerdienst versehenden Beamten".

Normale Infokette

Doch wie ist die ganze Sache jetzt zu bewerten? In der Praxis ist es bei größeren Vorfällen, Unfällen und Verbrechen üblich und völlig normal, die zuständige Landespolizeidirektion zu informieren. Der dortige Direktor oder Stellvertreter meldet brisante oder hoch spektakuläre Fälle wiederum dem Innenministerium. "Das ist immer so", bestätigt ein Beamter.

Der Aufreger könnte indes woanders liegen: Denn die Ermittler des Landeskriminalamtes mussten das Boot in der Nacht auf 3. Juni erst suchen und dann sicherstellen. Die Beamten aus Reifnitz hatten den Unfall zwar aufgenommen und Fotos vom Unglücksboot gemacht, das Boot jedoch nicht sichergestellt und die Polizisten gingen am Abend heim. "Für die Beamten aus Reifnitz war es ein Unfall auf einer Wasserstraße und das war es. Das Landeskriminalamt sorgte dann in der Nacht noch für eine professionelle Ermittlung", erklärt ein Beamter.

Der Prozess gegen den Todeslenker und den Bootsführer (32; er war nüchtern) wegen fahrlässiger Tötung soll noch im Herbst über die Bühne gehen.

(Lie)