Österreich

Wörthersee-Unfall: Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Heute Redaktion
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(Symbolbild) Auf dem Wörthersee war es zu dem tödlichen Bootsunfall gekommen.
(Symbolbild) Auf dem Wörthersee war es zu dem tödlichen Bootsunfall gekommen.
Bild: picturedesk.com/APA

Dem 44-Jährigen, der zum Zeitpunkt des tödlichen Unfalls am Steuer des Motorbootes saß, wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Auch der Bootsführer ist angeklagt.

Nach einem tödlichen Motorbootunfall auf dem Wörthersee am 2. Juni diesen Jahres hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt Strafantrag wegen grob fahrlässiger Tötung eines 44-Jährigen gegen den verantwortlichen Lenker erhoben.

Dem ebenfalls 44-Jährigen, der mit dem Opfer befreundet war, wird zudem Gefährdung der körperlichen Sicherheit zur Last gelegt. Dem bei dem Vorfall anwesenden 32-jährigen Bootsführer wird das Vergehen der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung vorgeworfen.

Ging Beschuldigter selbst über Bord?

Alexander Todor-Kostic, der Anwalt des angeklagten Bootslenkers, der zum Zeitpunkt des Unfalls 1,2 Promille im Blut gehabt haben soll, beteuerte erneut die Unschuld seines Mandanten. Er sei gemeinsam mit dem Opfer aus dem Boot geschleudert worden. Das soll vor Maria Wörth nach einer scharfen Kurve passiert sein. Die Zeugenaussagen darüber, was danach passierte, unterscheiden sich. Dass der Beschuldigte selbst über Bord gegangen war, hält ein Gutachter für unmöglich.

Zum Zeitpunkt des Unfalls sollen sich fünf Menschen an Bord befunden haben, vier befreundete Niederösterreicher und der Bootsführer. Die Obduktion ergab, dass der Verunglückte mit dem Kopf in eine Schiffsschraube geraten war.

Manfred Herrnhofer, Sprecher des Landesgerichtes Klagenfurt, kündigt an, dass der Prozess erst nach dem Jahreswechsel stattfinden wird. (red)