Österreich

WU-Millionenbrand endet mit 600 Euro Geldstrafe

Heute Redaktion
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Mit einer Diversion ist im Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt ein Strafverfahren gegen zwei Bauarbeiter erledigt worden. Sie hatten sich im Zusammenhang mit dem spektakulären Großbrand auf der Baustelle der Wiener Wirtschaftsuniversität (WU) in der Südportalstraße vom Frühling 2012 wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst zu verantworten.

(WU) in der Südportalstraße vom Frühling 2012 wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst zu verantworten. Am Ende blieb eine Geldstrafe von 600 Euro für den millionenbrand übrig.

Am 10. Mai 2012 war bei Flämmarbeiten im Dachbereich der Großbaustelle ein Styropor-Stapel in Brand geraten. Dem ungarischen Bauarbeiter, der mit der Flämmpistole hantiert hatte, wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dem in seiner Nähe befindlichen Dämmmaterial zu nahe gekommen zu sein, das sich darauf entzündete. Die Flammen griffen rasch auf das fünfte und sechste Obergeschoß über. Die Feuerwehr benötigte 70 Mann, um den Brand nach einer Stunde zu löschen. Der Sachschaden ging in die Millionen. Einer der 100 zum Unfallzeitpunkt beschäftigten Bauarbeiter erlitt eine Rauchgasvergiftung.

Neben dem 50-jährigen Ungarn musste auch der Vorarbeiter und Polier vor Richterin Ingrid Weigl gerade stehen. Er war für die Überwachung der Baustelle und die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen verantwortlich, und wie der Brandsachverständige Andreas Kocum in seinem Gutachten ausführte, wurde gegen diese mehrfach verstoßen: Beim Flämmen wäre ein Mindestabstand von zwei Meter zu den Styropor-Platten einzuhalten gewesen. Außerdem wäre jedenfalls ein zweiter Arbeiter beizuziehen gewesen. Weiters hätten neben dem Feuerlöscher auch ein Wasserkübel bzw. ein Wasserschlauch bereit stehen müssen.

"Ein kleiner Funke"

All dies war unterblieben. Wie der ungarische Bauarbeiter in seiner Einvernahme schilderte, sei ihm zwar "ein kleiner Funke, rund einen halben Meter vor mir" aufgefallen. Den habe er aber sofort mit seinem Handschuh bzw. einer Mineralwasserflasche gelöscht. Auf die Frage, wie es dann seiner Meinung nach zum Brand gekommen sei, erwiderte er: "Das würde mich auch interessieren".

Laut Gutachten war das Feuer entweder durch direktes Beflammen des Styropors - weil der Arbeiter die Pistole beim Abstellen zu nahe am Stapel positioniert hatte - oder durch Entzünden der Folie entstanden, in die das Material verpackt war.

Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht  

Auf Basis der Ausführungen des Sachverständigen war die Richterin am Ende des Beweisverfahrens überzeugt, dass beiden Angeklagten ein Verstoß gegen ihre Sorgfaltspflicht nachzuweisen war. Dennoch entgingen sie aufgrund ihrer bisherigen Unbescholtenheit sowie des Umstands, dass ein Fahrlässigkeits- und kein Vorsatzdelikt gegeben war, einem Schuldspruch und damit einem Eintrag im Strafregister.

Die Männer erklärten sich mit der Diversion einverstanden: Der Vorarbeiter muss eine Geldstrafe von 600 Euro bezahlen und sich in den kommenden zwei Jahren wohl verhalten. Falls er sich innerhalb dieser Frist nichts zuschulden kommen lässt, ist die Sache für ihn endgültig erledigt. Bei dem mittlerweile einkommenslosen Ungarn wurde eine Buße von 50 Euro festgelegt. Auf seine Erklärung, dass er das Geld derzeit nicht habe, überließ ihm eine im Publikum anwesende Journalistin eine 50-Euro-Note, die der 50-Jährige umgehend noch im Gerichtsgebäude auf das Konto der Justiz einbezahlte.