Österreich

Wucher-Handwerker gibt wegen Erfolglosigkeit auf

Heute Redaktion
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Ein 24 Stunden-Handwerker aus Liesing ließ zuletzt Kunden sogar von einem "Staranwalt" abmahnen. Nun ist bekannt geworden, er ist selbst finanziell in die Knie gezwungen worden.

Vor wenigen Monaten berichtete "Heute" über einen Aufsperrdienst aus Liesing, der exorbitante Summen für seine Dienste verlangte. Es stellte sich heraus, dass der Handwerker nicht einfach ein gieriger Pfuscher, sondern selbst das unterste Glied in einem intransparenten aus dem Ausland gesteuerten Geschäftsmodell war. Ein weltweit florierendes Geschäft, deren größte Profiteure unbekannte Hintermänner sind.

Mehr Ausgaben als Einnahmen

Dies trifft jedoch nicht zwingend auf die Subunternehmer zu, die von einem Call Center ihre Aufträge vermittelt bekommen. Durch Zufall wurde bekannt, dass der berüchtigte Aufsperrdienst aus der Ketzergasse in Liesing seine Gewerbeberechtigungen neulich selbst zurücklegte.

Dies bestätigte ein Mitarbeiter aus dem Umfeld der Magistratsdirektion (MA 53): "Wir können nicht genau sagen, wieso er aufgehört hat, fest steht, dass er nicht mehr berechtigt ist Dienstleistungen anzubieten. Aus Erfahrung können wir sagen, die meisten legen ihren Gewerbeschein wieder zurück, wenn sich der wirtschaftliche Erfolg nicht eingestellt hat. Das dürfte bei ihm genau so gewesen sein." Nachdem sich Subunternehmer vertraglich verpflichten bis zu 60 Prozent ihres Honorars an ihre Vermittler abzugeben, klingt diese Annahme überaus wahrscheinlich.

Beschwerden beim VKI gingen zurück

Maria Ecker, Juristin und Verbraucherschützerin beim Verein für Konsumentenschutz, bestätigte, dass die Beschwerden in den vergangenen Wochen stark abgenommen haben. Zwar gäbe es noch Beschwerden über Wucher-Praktiken, aber der Name des Liesinger Schlüsseldienstes käme nicht mehr vor.

"Staranwalt" als Einschüchterungstaktik

Nikolaus Rast, seines Zeichens prominenter Wiener Strafverteidiger, wurde beauftragt, um das Geld nicht bezahlter Rechnungen einzutreiben. Rast selbst gab gegenüber "Heute" an, sich an seinen Auftraggeber nicht mehr erinnern zu können, immerhin wäre das ausschicken von Mahnungen gewöhnliches Tagesgeschäft.

"Zu mir kommen sehr viele Menschen und beauftragen mich Mahnungsschreiben zu verschicken. Er war ganz sicher irgendwann bei mir, aber ich kann mich wirklich nicht mehr an ihn erinnern", so Rast.

Wie viel der ominöse Handwerker für Rasts Service bezahlte, bleibt natürlich ein Geheimnis zwischen Anwalt und Klient. Billig dürften die Dienste des namhaften Strafverteidigers jedoch nicht gewesen sein.

"Zahlen? Auf keinen Fall"

Wie viele sich haben einschüchtern lassen, darüber kann nur spekuliert werden. Jedenfalls bewahrheitete sich eine Vorhersage des Schlossermeisters und Branchenexperten Michael Bübl: "Auf keinen Fall bezahlen! So einer wird niemals den Rechtsweg einschlagen. Ein prominenter Anwalt sorgt natürlich für helle Aufregung und viele werden wohl nachgeben, aber jene, die dieses Mahnschreiben ignorieren, werden keinerlei Konsequenzen erfahren. Auch wenn er jeden einzelnen Kunden wegen ein paar hundert Euro verklagen würde, dann wäre das sein finanzieller Ruin. Es lohnt sich einfach nicht."

Und so kam es, dass selbst Monate nach Überschreitung der zweiwöchigen Zahlungsfrist die "gerichtliche Hilfe" vom Mahnenden nicht "in Anspruch genommen" wurde, wie im Schreiben angekündigt. Zwei "Heute"-Leser weigerten sich zu bezahlen und können bestätigen: "Von ihm hab ich schon länger nichts mehr gehört."

Der Betroffene Reinhard R. schlug dem Geschäftsinhaber des Wucher-Aufsperrdienstes sogar von Anfang an vor, vor Gericht zu gehen: "Meine Bemühungen um eine Kontaktaufnahme hat er ständig mit neuen Zahlscheinen beantwortet. Dann kam das Mahnschreiben vom Anwalt. Gerade als ich dachte es wäre so weit, kam plötzlich nichts mehr."