Der Würstelstand gegenüber der U4-Station Pilgramgasse (Wien-Margareten) ist vor allem im Sommer ein beliebter Treffpunkt für Nachtschwärmer. Die Snacks sind hier noch relativ günstig, die Getränke (Dosenbier, Jägermeister) auch – so mancher hat hier schon einen über den Durst getrunken. Auch ein Deutscher (41) tankte am 5.8.2023 hier etwas zu viel. Der Verkäufer hatte schon zuvor seinen Feierabend mit Bier und Likör begossen, bevor er zu dem Imbiss-Stand auf der Pilgrambrücke schwankte. Der Abstecher brachte den 41-Jährigen nun vor Gericht – sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person, lautete der schwere Vorwurf.
Denn am Würstelstand lernte der Deutsche eine 27-Jährige kennen, wobei das "Kennenlernen" angeblich eher kurz ausfiel. "Ich habe auf dem Gehsteig, nachdem ich mich bei dem Denkmal erleichtert habe, eine Frau getroffen", erzählt der gebürtige Deutsche laut "Krone"-Bericht. Angeblich wurde wild am Grünstreifen an der Rechten Wienzeile herumgeschmust. Doch schon bald bewegte sich die Frau nicht mehr und fiel mit einem Alkoholwert von 3,12 Promille ins Koma. Doch der 41-Jährige hörte angeblich nicht auf, sie bei dem Denkmal des Heiligen Johannes Nepomuk zu begrapschen. "Ich habe gedacht, es gefällt ihr", so der Angeklagte. "Nüchtern würde ich das nicht machen." Er habe nicht bemerkt, dass die Frau bewusstlos war, verteidigte ihn Anwalt Sascha Flatz.
Erst als eine Passantin herumschrie, ließ der Elektroverkäufer von der Betrunkenen ab und verschwand. Wenig später kam er aber wieder, als er das Blaulicht der Einsatzkräfte am Tatort sah. Der mutmaßliche Missbrauch in der Öffentlichkeit hatte nun ein Nachspiel vor Gericht. "Kommen solche Begegnungen mit fremden Frauen öfters vor?", wollte die Richterin wissen. "So lange sie nicht zu jung oder zu alt oder schirch wie die Nacht sind und ich Single bin", entgegnete der Deutsche. Auf einem Grünstreifen bei dem Heiligen Nepomuk sei aber auch für ihn eine Neuheit gewesen.
Der sexuelle Kontakt am Grünstreifen stand für die Schöffen außer Frage. Ihnen fehlte jedoch ein Tatvorsatz. Es sei sehr wahrscheinlich, dass der Angeklagte die Bewusstlosigkeit der Frau wirklich nicht mitbekommen habe. Immerhin war auch er betrunken. Der 41-jährige Deutsche kam straffrei davon – er wurde rechtskräftig freigesprochen.