Niederösterreich

"Wurde wegen Corona fristlos aus Sozialheim entlassen"

Alina B. (37) verlor wegen Corona ihren Job, sie wurde entlassen. Sie habe nichts falsch gemacht, laut Firma habe sie grob fahrlässig agiert.

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Alina B.
Alina B.
privat

Alina B. war seit März 2019 in einem sozialtherapeutischen Heim im südlichen NÖ angestellt. Die gebürtige Rumänin war das "Mädchen für alles". Am Anfang war sie in der Wäscherei tätig, zum Schluss war sie für die Post zuständig und arbeitete auch noch in der Wäscherei und putzte. Am 22. Oktober stand sie mit Kopfweh und Grippesymptomen auf, meldete sich bei der Firma krank.

Ergebnis sofort gemeldet

"Am 21. Oktober war ich noch fit, hatte überhaupt keine Anzeichen. Am 22. Oktober fühlte ich mich nicht gut, meldete mich krank, am 23. Oktober ließ ich mich vom Arzt, der am 22.10. nicht da war, rückwirkend krank schreiben. Da ich am Abend des 23. Oktobers auch meinen Geschmacksinn verlor, meldete ich mich am Morgen des 24.10. sofort bei der Hotline. Dann kam der Rettungsdienst und nahm einen Test-Abstrich", so die 37-Jährige, die einen chronisch kranken Sohn (12) hat.

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    Alina B. aus dem südlichen NÖ
    Alina B. aus dem südlichen NÖ
    privat

    Zwei Tage später, also am Nationalfeiertag, dem 26. Oktober, kam um 10.30 Uhr eine Mail von der Bezirkshauptmannschaft und das Testergebnis: Corona positiv. Eine halbe Stunde später schrieb sie einem der beiden Geschäftsführer eine SMS: "Falle länger aus, habe Corona." 

    "Wie Außerirdische behandelt"

    Zwei Stunden später rief die zweite Geschäftsführerin an: "Sie machte mich nieder, sagte ich hätte falsch gehandelt, ich wurde wie eine Außerirdische behandelt, fühlte mich stigmatisiert", berichtet die 37-Jährige. Dabei sprach die Geschäftsführerin die sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses aus. 

    Alina B. am 26.10. krank und unter Tränen nach ihrer Kündigung
    Alina B. am 26.10. krank und unter Tränen nach ihrer Kündigung
    privat

    Rückwirkendes Coronaformular

    Laut Alina B. mussten dann am nächsten Tag, dem 27. Oktober, die Mitarbeiter der sozialen Einrichtung Coronarichtlinien und - erklärungen unterschreiben, datiert mit 16. Juli!

    "Will wieder Job"

    Alina B. wandte sich an die Arbeiterkammer, diese rechnete eine ausständige Gehaltszahlung von über 2.000 Euro aus. Alina B. bekam schließlich nur 1.300 Euro. "Das ist in Ordnung für mich. Mir geht es nicht ums Geld. Sondern ich will wieder einen Job und diese Entlassung steht mir sehr im Weg."

    "Grob fahrlässig"

    In der Stellungnahme des Vereins an die Arbeiterkammer beschrieb die Chefin Alina B. als unzuverlässig, weiters sei sie oft und lange im Krankenstand gewesen. "Frau B. hat sich in Coronazeiten grob fahrlässig verhalten, gefährdete durch ihr Verhalten unsere Klientinnen und Klienten sowie Kolleginnen und Kollegen. Weiters hat sie eine Falschaussage gegenüber der Landesregierung - sie betreue Kinder - getätigt", so in der Stellungnahme des Vereines.

    Mutter weinte viel

    Alina B. ist fassungslos, hat nach der Kündigung viel geweint: "Ich habe nie gesagt, dass ich mit Kindern arbeite und war nicht oft krank - das ist beweisbar (Anm: laut GKK-Auszug war Alina B. von 14. bis 17. November 2019, von 18. bis 22. November 2019, von 30.12. 2019 bis 4.1. 2020, und eben 22. und 23.10. 2020 im Krankenstand und im ersten Lockdown von 16. März bis 26. April 2020, weil ihr der Chef gesagt habe, er habe keine Arbeit für sie, sie solle doch bitte lange im Krankenstand bleiben)." Und: Alina B. hatte ein Zimmer putzen müssen, wo ein Kind mit Corona-Verdacht lag. "Das war am 20. Oktober, ich habe nicht mal eine Maske bekommen", berichtet die 37-Jährige.

    Am 2. Oktober hatte Alina B. bereits leichten Husten gehabt und rief die "Hotline 1450" an: "Ich sagte Ihnen meine Sorgen und Symptome und nahm Bezug auf meinen kranken Sohn und machte einen Test - der war dann negativ." Noch vor dem Test teilte Alina B. dies ihrer Chefin mit, diese nur: "Warum rufst dort überhaupt an?" Alina B. musste dennoch arbeiten an diesem Oktobertag.

    Chefin bleibt dabei

    Die Geschäftsführerin auf Nachfrage am Donnerstag zu den Coronarichtlinien: "Ja, die Dienstanweisung vom Juli war im Oktober nochmals Thema. Der Grund: Frau B.s Nichtbeachtung dieser Anweisung lies mich ALLE Mitarbeiterinnen diese Anweisung mit Unterschrift bekräftigen. Es geht mir nicht um juristische Spitzfindigkeiten, sondern um die Gesundheit meiner Mitarbeiterinnen und unserer Klientinnen. Die Corona-Zeit hat eigene Regeln. Gott sei Dank ist nichts passiert. Frau B. haben ich und der zweite Geschäftsführer mehrmals persönlich gebrieft (wir wussten um ihre Unzuverlässigkeiten) - das hat leider nichts genützt."

    AK ortet Ungerechtigkeit

    Die Arbeiterkammer NÖ sieht die Sache so: "Die Dienstnehmerin hat sich nichts vorzuwerfen. Unserer Meinung nach, ist die Entlassung somit ungerechtfertigt. Der 26. Oktober war ein Feiertag, eine Krankmeldung hätte sogar am 27. Oktober morgens gereicht. Wir werden die Dame rechtlich voll unterstützen." Dank Arbeiterkammer NÖ bekam Alina B. die Bezüge bis zur Entlassung, weitere Bezüge (Urlaubsanspruch) wären noch offen. 

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