Szene

2. Urteil: Naidoo darf nicht Antisemit genannt werden

Xavier Naidoo konnte sich auch in zweiter Instanz mit einer Unterlassungsklage durchsetzen.

Heute Redaktion
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Eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung hatte bei einer öffentlichen Veranstaltung Xavier Naidoo als Antisemit bezeichnet. "Er (Xavier Naidoo) ist Antisemit, das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagen, (…). Aber das ist strukturell nachweisbar", meinte sie bei einem Vortrag zum Thema "Reichsbürger – Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik". Sie behauptete zudem, dass der Sänger in seinen Liedtexten antisemitische Codes und Chiffren verwende.

Zweite Instanz in Nürnberg

Der deutsche Sänger zog daraufhin vor Gericht und reichte Klage gegen Unterlassung ein – mit Erfolg. Das Landgericht Regensburg untersagte es der Referentin den Sänger als Antisemiten zu bezeichnen. Nun konnte sich Naidoo auch in zweiter Instanz mit einer Unterlassungsklage durchsetzen.

Beim Oberlandesgericht Nürnberg lautet das Urteil ebenfalls: Naidoo darf nicht Antisemit genannt werden. Es liege ein "erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht" Naidoos vor, heißt es. Außerdem habe diese Äußerung eine Prangerwirkung und setze das Ansehen Naidoos ab. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.