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YouTuber "Drachenlord" zu zwei Jahren Haft verurteilt

Ein Gericht verurteilte den YouTuber Rainer Winkler, bekannt als "Drachenlord", zu Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Delikte.

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    Der "Drachenlord" wurde nun zu zwei Jahren Haft verurteilt.
    Der "Drachenlord" wurde nun zu zwei Jahren Haft verurteilt.
    Daniel Karmann/dpa

    Der 32-jährige YouTuber "Drachenlord" ist wegen gefährlicher Körperverletzung und diverser anderer Straftaten zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, wie deutschlandfunk.de vermeldet. Demnach hat er laut Anklage unter anderem einen Mann mit einer Taschenlampe auf die Stirn geschlagen und verletzt. Einen anderen hat er mit einem Backstein beworfen.

    Der Deutsche, der sich "Drachenlord" nennt, streitet sich seit Jahren mit seinen Gegnern und Gegnerinnen – nicht nur im Internet, sondern auch in der realen Welt. Demnach sollen sogenannte "Hater" öfters vor seinem Haus im deutschen Mittelfranken auftauchen, um ihn zu provozieren. Wie "Focus" berichtet, gab es sogar schon größere Demonstrationen vor seinem Haus. So sollen im August 2018 mehrere Hundert Menschen, einige davon sogar aus dem benachbarten Ausland, gegen den YouTuber demonstriert haben.

    Doch der "Drachenlord" ist nicht ganz unschuldig an den ganzen Demonstrationen vor seinem Haus. So soll der Blogger 2014 in einem seiner Videos seine Adresse genannt haben und seine Gegnerinnen und Gegner dazu aufgefordert haben, zu ihm zu kommen. Seitdem sind schon einige Vandalierende vorbeigekommen, um seinen Zaun zu demolieren oder die Wände zu beschmieren. Michael Petzold vom Polizeipräsidium Mittelfranken: "Für seine Gegner ist sein Haus schon so etwas wie ein Wallfahrtsort geworden."

    Für die fränkische Gemeinde, in der der YouTuber wohnt, ist dies jedoch eine enorme Belastung. Immer wieder müsse wegen diverser Delikte ausgerückt werden, sagt Petzold. Es seien zum Teil bis zu 15 Einsätze pro Tag. Die Gemeinde hat reagiert. Für den Ortsteil gilt eine Unterlassung von Menschenansammlungen. Wer dies missachtet, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro rechnen.

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