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Zadic im "Heute"-Gespräch – hier ist sie "hartnäckig"

Justizministerin Alma Zadic im "Heute"-Gespräch über die Neuerung bei der Maklerprovision, Mietpreis-Obergrenzen und ihre Art zu verhandeln. 

Heute Redaktion
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Justizministerin Alma Zadic im "Heute"-Gespräch. 
Justizministerin Alma Zadic im "Heute"-Gespräch. 
Helmut Graf

"Heute": Wie viel Überredungskunst hat es Sie gekostet, die ÖVP von der Neuregelung der Maklerprovision und dem "Bestellerprinzip" zu überzeugen?

Alma Zadic: Ich habe das Thema schon in den Regierungsverhandlungen mit Nationalratspräsident Sobotka verhandelt. Bis zur Umsetzung hat es zwei Jahre gedauert. Aber ich bin bei Verhandlungen immer hartnäckig.

Was waren die Knackpunkte?

Ein Satzerl in ein Regierungsprogramm zu schreiben ist einfach. Eine große Herausforderung war es aber, mögliche Umgehungskonstruktionen zu vermeiden. So darf der Makler künftig keine Provision vom Mieter verlangen, wenn er in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zum Vermieter steht, dieser etwa am Maklerunternehmen beteiligt ist. Auch wenn bewusst kein Vertrag geschlossen wird, um den Mieter als Auftraggeber darzustellen, darf keine Provision verlangt werden. Wir haben viel aus Deutschland gelernt, wo das „Bestellerprinzip“ schon seit 2015 gilt.

"Ein Satzerl in ein Regierungsprogramm zu schreiben ist einfach." – Alma Zadic

Wie sollen mögliche Umgehungen kontrolliert werden?

Entscheidend ist: Es muss immer der Makler darlegen, warum der Mieter provisionspflichtig ist. Wenn der Makler etwa keine Aufzeichnungen über den Vertragsabschluss führt, droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 3.600 Euro. Das gilt auch für Makler, die die Regelung zu umgehen versuchen. Und bei mehrfachen Verstößen droht dem Makler sogar der Verlust der Zulassung.

Haben Sie keine Befürchtung, dass durch die Reform weniger Wohnungen auf den Markt kommen?

Diese Befürchtung gab es immer wieder. Sie werden vor allem aus der Maklerbranche geschürt, um die bestehende Ungerechtigkeit zu rechtfertigen. In Deutschland hat man gesehen: Nach der Reform 2015 wurden tatsächlich weniger Wohnungen inseriert. Das war aber ein kurzfristiger Effekt und hat sich sehr schnell wieder auf das Niveau vor der Reform eingependelt.

"Wenn man sich das Geld für die Provision spart, kann man das etwa für die Einrichtung verwenden, denn Wohnungswechsel ist immer teuer."

Wieso gilt die neue Regelung nur für Mietverhältnisse und nicht für Eigentum auch?

Kaum jemand, der nicht geerbt hat, kann in jungem Alter so leicht Eigentum erwerben. Mit der Regelung geht es vor allem darum, das Grundbedürfnis nach Wohnen zu befriedigen. Jeder zweite private Mietvertrag betrifft befristete Mietwohnungen, aus denen die Mieter womöglich nach drei, vier Jahren wieder ausziehen müssen. Da kommen schon einige Tausend Euro an Maklergebühren zusammen. Wenn man sich das Geld für die Provision spart, kann man das etwa für die Einrichtung verwenden, denn Wohnungswechsel ist immer teuer. Deutschland hat vor kurzem auch Eigentum ins Bestellerprinzip integriert. Wir werden uns das ansehen. In Österreich ist es aber nicht im Regierungsprogramm vorgesehen.

Gibt es Pläne, befristete Mietverhältnisse überhaupt abzuschaffen?

Das ist eine langjährige Forderung. Im Regierungsprogramm gibt es Pläne, das Mietrecht generell zu reformieren. Da werden wir demnächst eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen. Die wird das Thema jedenfalls angehen.

Die SPÖ wirft Ihnen vor, mit dem neuen Maklergesetz nur von der Erhöhung der Richtwertmietzinsen ablenken zu wollen. Wird es diese Erhöhung am 1. April geben oder wird sie ausgesetzt?

Das eine ist mit dem anderen nicht vergleichbar. Die Maklergebühren betreffen jeden, der eine Wohnung sucht. Die Reform ist daher wesentlich größer als das Thema Richtwertmietzins. Die Erhöhung ist vergangenes Jahr im Corona-Lockdown ausgesetzt worden. Wenn man sie heuer noch einmal aussetzt, würde das im kommenden Jahr einen sprunghaften Anstieg bedeuten. Das ist eine schwierige Abwägungsfrage. Wesentlich wichtiger ist aber, die Mieter jetzt durch die Abschaffung der Maklerprovision zu entlasten. Es wird jedenfalls bis 1. April eine Entscheidung geben.

Sind in einem nächsten Schritt Mietpreis-Obergrenzen vorstellbar?

Auch das wird man sich im Zuge einer Mietrechtsreform anschauen. Fakt ist: Die Grünen sind für alle Maßnahmen offen, die die Mieten fairer machen.

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