Österreich

Bosnier werden am häufigsten eingebürgert

Wie aus den Daten der Statistik Austria hervorgeht, erhielten 2018 mehr Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft als in den Jahren zuvor.

Heute Redaktion
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Wie aus einer heute veröffentlichten Statistik hervorgeht, stieg zuletzt die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zu den Vorjahren. Neben dem Kalenderjahr 2018 liegen auch die Daten fürs erste Quartal 2019 vor.

2018 erhielten insgesamt 9.450 Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft, was einen leichten Anstieg um 1,9 Prozent zum Jahr davor bedeutet, als 9.271 Personen eingebürgert worden waren. 95 Personen davon, also rund ein Prozent, hatten ihren Wohnsitz im Ausland.

Die deutlichsten Zuwächse waren in Niederösterreich zu verzeichnen, wo ein Plus von 15 Prozent auf 1.517 Einbürgerungen verzeichnet wurde. Einen Anstieg gab es ebenfalls in Wien (4.121, +5,7 Prozent), Vorarlberg (430, +4,9 Prozent) und Tirol (534, +2,5 Prozent).

In allen anderen Bundesländern erhielten weniger Menschen als in der Vergangenheit die österreichische Staatsbürgerschaft. In Salzburg wurden nur 396 Personen eingebürgert, was einen Rückgang von 20 Prozent bedeutet. Steiermark (736, -10,6 Prozent), Kärnten (347, -3,1 Prozent) und Oberösterreich (1.090, -2,1) sind ebenso im Minus wie das in absoluten Zahlen an Einbürgerungen ärmste Burgenland (184, -1,6 Prozent).

Im ersten Quartal 2019 erhielten bereits 2.764 Menschen die Staatsbürgerschaft, was ein Plus von 7,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Mehr als die Hälfte der Einbürgerungen entfiel auf Frauen (53,7 Prozent). Ein Drittel aller Eingebürgerten waren minderjährig. 928 Personen, die Österreicher wurden, sind auch hier geboren worden.

Die meisten neuen Österreicher waren zuvor Angehörige folgender Länder (Top Fünf): Bosnien und Herzegowina (293), Türkei (256), Serbien (170), Kosovo (147) und Russland (120).

Es gibt verschiedene Wege, um die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Staatsbürgerschaften werden in Österreich auf Grund eines Rechtsanspruchs, Ermessens der zuständigen Behörde oder durch Erstreckung verliehen.

Ein Rechtsanspruch besteht dann, wenn neben den allgemeinen Voraussetzungen zur Einbürgerung auch spezifische Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen etwa ein 30-jähriger Aufenthalt im Land. Wer sich "nur" 15 Jahre rechtmäßig im Land aufhält, muss zusätzlich auch eine berufliche und persönliche Integration nachweisen können.

Wenn die allgemeinen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind, liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde, eine Staatsbürgerschaft zu verleihen. Erhalten Ehepartner oder Kinder (diese können auch volljährig sein) des Antragstellers ebenfalls die Staatsbürgerschaft, so spricht man von Erstreckung.

Die Daten beruhen auf rechtskräftigen Bescheiden der Ämter der Landesregierungen. Die Erhebung findet im Auftrag des Innenministeriums statt.

Betrachtet man den Zeitraum der letzten zehn Jahre, so wurden nur 2008 mehr Menschen eingebürgert (10.258). In den folgenden zwei Jahren sank die Einbürgerungsrate dramatisch, so erhielten 2010 nur 6.135 Menschen die Staatsbürgerschaft. Seit damals steigt die Zahl der Einbürgerungen kontinuierlich an.

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