Wirtschaft

Zahlscheingebühr kann man sich zurückholen

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Das von vielen Unternehmen verlangte Zahlscheinentgelt ist ungesetzlich. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) im Juli endgültig entschieden und damit einen jahrelangen Rechtsstreit beendet.

ist ungesetzlich. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) im Juli endgültig entschieden und damit einen jahrelangen Rechtsstreit beendet.

Der VKI startet nun eine Sammelaktion zur Rückzahlung der unrechtmäßig verlangten Gebühren. Oft sind es bis zu drei Euro, die Versicherungen oder Mobilfunkanbieter von den Kunden fordern.
Die Kunden müssen ihre Rechnungsdaten bekanntgeben, wie etwa das Unternehmen, bei dem man die Gebühren bezahlt hat, den genauen Zeitraum der Zahlungen, sowie Änderungen bei der Höhe der Gebühr.

Fast 5.000 Geschädigte

Bis 30. September läuft die Anmeldung, danach wird der VKI die betroffenen Unternehmen anschreiben und die Gebühren zurückfordern. Laufend bekommt der VKI neue Rückforderungsanträge auf den Tisch, bisher rund haben sich 4.700 Konsumenten gemeldet. Peter Kolba vom Verein für Konsumenteninformation rechnet damit, dass die Konsumenten ihr Geld bis Ende des Jahres zurückerhalten oder gutgeschrieben bekommen.

registrieren Sie sich für die Aktion.

In den letzten Tagen musste der VKI mit technischen Problemen kämpfen, da die Datenbank im Internet wegen Wartungsarbeiten stillstand.

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