Kärnten

Zahnarzt wegen unnötiger Behandlungen angeklagt

Der Mediziner soll gegenüber der Versicherung Leistungen behauptet haben, die nicht erbracht wurden. Seit 2017 besteht ein Berufsverbot gegen ihn.

Clemens Pilz
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Ein Zahnarzt aus Kärnten muss sich vor Gericht verantworten.
Ein Zahnarzt aus Kärnten muss sich vor Gericht verantworten.
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Ein Kärntner Zahnarzt muss sich wegen Körperverletzung und gewerbsmäßig schweren Betruges verantworten. Die Anklage gegen den Mediziner, gegen den nach einer Reihe von Beschwerden schon 2017 ein Berufsverbot ausgesprochen wurde, ist nun rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft Graz wirft dem Dentisten vor, bei mehr als 20 Patienten medizinisch unnötige Eingriffe vorgenommen zu haben. Dabei handelte es sich um Kürettagen, Weisheitszahn-Entfernungen und sogenannte "Flap-Behandlungen", bei denen das Zahnfleisch aufgeschnitten und die Zahnwurzel gereinigt wird.

Nicht erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt

Der Mediziner soll auch das Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges begangen haben. So habe er bei 61 Patienten gegenüber der Versicherung Leistungen behauptet, die nicht erbracht wurden. Dafür habe er 51.000 Euro an Ersatzleistungen bekommen.

Verhandelt wird die Causa am Grazer Straflandesgericht, denn der angeklagte Mediziner hat enge familiäre Kontakte zum Landesgericht Klagenfurt. So soll der Anschein einer Befangenheit vermieden werden.

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