Niederösterreich

Zahnarzthelferin teilt Foto von Bruder, wird gekündigt

Weil sie ein Posting von ihrem Bruder auf einer Feier im Krankenstand geteilt hat, wurde eine Zahnarzt-Assistentin gekündigt. Die AKNÖ half ihr.

Heute Redaktion
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Ein Instagram-Posting von einer Feier wurde einer Zahnarzt-Assistentin zum Verhängnis (Symbolbild).
Ein Instagram-Posting von einer Feier wurde einer Zahnarzt-Assistentin zum Verhängnis (Symbolbild).
Getty Images

Eine 22-jährige Zahnarztassistentin aus dem Bezirk Neunkirchen wurde während ihres Krankenstands gekündigt. Ihre Dienstgeberin hatte ein Instagram-Posting der Arbeitnehmerin falsch interpretiert.

Assistentin war nicht auf der Feier

Konkret hatte die Assistentin im Krankenstand ein Foto einer Feier auf Social Media gepostet. Ihre Chefin ging davon aus, dass die Frau selbst bei dieser Feier anwesend gewesen wäre. Das war aber gar nicht der Fall. Sie hatte nur ein Bild einer Party ihres Bruders geteilt.

Die junge Frau wandte sich nach ihrer Kündigung an die AK Niederösterreich und der Fall landete beim Arbeits- und Sozialgericht. "Wir haben für die Arbeitnehmerin 6.080 Euro an offenen Ansprüchen geholt", erklärte AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Kein Entlassungsgrund

Laut den ExpertInnen der AK Niederösterreich liege kein Entlassungsgrund vor. Weil man aber zu keiner Einigung kam, wurde der Fall beim Arbeits- und Sozialgericht Wiener Neustadt behandelt. Die zuständige Richterin entschied: Die Klägerin war nicht auf der Feier, sondern hat nur einen Beitrag ihres Bruders geteilt. Es gibt keinerlei Hinweis auf ein Fehlverhalten der Dienstnehmerin. Das Posting ist demnach auch kein Entlassungsgrund.

Kurze Zeit später hatte die Arbeitnehmerin ihre ausstehenden Ansprüche am Konto. "Dieser Fall zeigt, wie wichtig unsere Unterstützung und Expertise auch dann ist, wenn es um Social Media-Fragen in der Arbeitswelt geht", so Wieser.

Social Media-Tipps für ArbeitnehmerInnen:
- Bitte immer daran denken, dass jeder Eintrag auf Facebook, Twitter, Instagram... gespeichert und verfügbar ist. Selbst bei hoher Sicherheitseinstellung können Beiträge fotografiert werden und so weiterverteilt werden.
- Keinesfalls vertrauliche Daten oder Sachverhalte des Arbeitgebers veröffentlichen - das kann sogar zur Entlassung führen.
- Im Krankenstand muss man sich so verhalten, dass man möglichst rasch wieder gesund wird. Also: keine Berichte und Fotos von genesungswidrigen Aktivitäten posten.
- Beleidigungen der Chefs oder von KollegInnen oder auch rufschädigende kritische Bemerkungen über den eigenen Arbeitgeber sind ebenfalls zu unterlassen – das könnte zu negativen Konsequenzen führen.
- Die Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit kann vom Arbeitgeber untersagt werden. In jedem Fall sollte ein gewisses Maß nicht überschritten werden.

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