Österreich

Ärztin bringt Assistentin mit 'faulem Trick' um Lohn

Heute Redaktion
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Eine Wiener Zahnärztin soll die Ausbildung ihrer Assistentin monatelang hinausgeschoben haben. "Ein fauler Trick einer Arbeitgeberin", so AK-Wien-Präsidentin Renate Anderl.

Drei Jahre soll die Betroffene in Wien bei einer Zahnärztin im noblen ersten Wiener Gemeindebezirk gearbeitet haben. Die 23-Jährige forderte immer wieder ein, die Ausbildung zur zahnärztlichen Assistentin endlich, wie vereinbart, beginnen zu dürfen. Doch die Chefin erfand immer neue Ausflüchte und bezahlte sie weiter nur als zahnärztliche Assistentin in Ausbildung.

Laut Renate Anderl, der Präsidentin der Arbeiterkammer, sei dies "eindeutig ein fauler Trick von der Arbeitgeberin" gewesen, "um sich ein Körberlgeld auf Kosten der Arbeitnehmerin zu holen". Die Rechtsabteilung der AK Wien nahm sich dem Fall an, woraufhin die Zahnärztin zu einer Nachzahlung von 4.100 Euro verurteilt wurde.

Vor dem Arbeits- und Sozialgericht hätte die angeklagte Ärztin laut einer Aussendung der AK Wien eine Reihe von Ausflüchten präsentiert.

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Zuerst behauptete sie, dass der Andrang für den Kompaktkurs, den die Arbeitnehmerin belegen wollte, zum erstmöglichen Termin zu groß gewesen sei und es keinen Platz mehr gegeben hätte. Zudem sei es üblich, die Ausbildung erst zu beginnen, wenn das Arbeitsverhältnis bereits ein halbes Jahr gedauert habe.

Außerdem habe die Arbeitnehmerin ja eigentlich sowieso erst den Führerschein machen wollen und nebenbei – wohl wegen des geringen Gehalts von 695 Euro im Monat für eine zahnärztliche Assistentin in Ausbildung – am Samstag als Schuhverkäuferin gearbeitet. Als Arbeitgeberin sei sie sich daher nicht sicher gewesen, ob die Arbeitnehmerin wirklich die Ausbildung zur Zahnarztassistentin anstrebe.

Gegenüber ihrer Arbeitnehmerin gab die Zahnärztin an, dass zuerst ihre Kollegin den Theoriekurs besuchen solle. Sie könne nicht zwei Arbeitskräfte gleichzeitig entbehren. Vor Gericht behauptete die Arbeitgeberin, sie habe nichts dagegen gehabt, dass beide gleichzeitig den Kurs besuchen.

Das Arbeits- und Sozialgericht konnte den Ausführungen der Zahnärztin aus dem ersten Bezirk offenbar nichts abgewinnen. Das Urteil: Die Zahnärztin habe rechtswidrig den Start der Ausbildung für die Arbeitnehmerin verschleppt. Nach Auffassung des Gerichts hätte die junge Frau bereits mindestens ein Jahr als fertig ausgebildete Zahnarztassistentin arbeiten können – mit dem entsprechend höheren Gehalt. Daher wurde die Zahnärztin nun zu einer Zahlung von 4.100 Euro für das entgangene höhere Entgelt zuzüglich Zinsen verdonnert. (rcp)