Die Klauseln des zu A1 gehörenden Mobilfunkers yesss! sind laut Ansicht des Obersten Gerichtshofs gesetzeswidrig. Das Höchstgericht bestätigte, dass zehn von elf Klauseln illegal sind. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) war im Auftrag des Sozialministeriums mit einer Verbandsklage dagegen vorgegangen.
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"Dieses Urteil ist ein klares Signal für mehr Preistransparenz im Telekom-Bereich", freut sich Dr. Petra Leupold, Juristin im VKI. "Es stellt sicher, dass der Kunde die Tragweite seiner Rechte und Pflichten im Voraus abschätzen können muss".
Die Klauseln sahen etwa die Einschränkung des Anspruchs auf kostenlose Papierrechnung vor. Weitere Klauseln beinhalteten - neben weitgehenden Haftungsfreizeichnungen - auch weitreichende Verweise auf die "jeweils gültigen" Tarifübersichten im Internet zu Entgelten für Zusatzdienste.
Tarifübersicht-Querverweis irritierend
Diese Tarifübersichten sind in ausgedruckter Form 16 Seiten stark. Ein Umstand, der nach Ansicht des OGH im Verein mit dem bloß pauschalen Querverweis auf die Internet-Startseite dazu führen kann, dass der Verbraucher von der Informationsbeschaffung abgehalten wird. Anstoß nimmt der OGH auch daran, dass dem Verbraucher mit derartigen pauschalen Verweisen auf die "jeweils gültigen" Tarife fälschlich suggeriert werde, die - mit erheblichem Suchaufwand recherchierbaren - Tarife seien für ihn ohne Einschränkung gültig.
Als unzulässig eingestuft wurde vom OGH auch der Vorbehalt seitens yesss!, den Anschluss sofort zu deaktivieren, wenn sich ein Kunde als "Zu-wenig-Telefonierer" (sechs Monate lang keine Umsätze) herausstellen sollte.
Seite 2: Alle rechtswidrigen Klauseln im Überblick
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Klausel 1: Die Umstellung auf die Vertragsoption erfolgt binnen fünf Werktagen nach Einlangen, sofern nicht ein Ablehnungsgrund gemäß Pkt. 1.2. der AGB Festnetz vorliegt, wobei eine Anmeldegebühr gemäß Tarifübersicht verrechnet wird.
Klausel 2: Die Entgelte für die zur Verfügung gestellten Dienste sind der jeweils gültigen yesss!-Tarifübersicht zu entnehmen, die im Internet unter www.yesss.at abrufbar ist.
Klausel 3: Bei der yesss! Vertragsoption erfolgt die Rechnungslegung ausschließlich in elektronischer Form. Ein Versand von gedruckten Rechnungen findet nicht statt
Klausel 4: Für den Fall, dass ein Abbuchungs- oder Verrechnungsfehler festgestellt wurde, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, wird yesss! ein auf dem durchschnittlichen Ausmaß der Inanspruchnahme dieses Telekommunikationsdienstes durch den Kunden basierende Pauschalabgeltung festsetzen.
Klausel 5: Falls bei Anschlüssen mit yesss! Vertragsoption 6 Monate lang keine Umsätze anfallen, können diese Anschlüsse von yesss! ohne gesonderten Ausspruch einer Kündigung deaktiviert werden. Sofern dieser Fall eintreten kann, wird im Anmeldeformular angemessen darauf hingewiesen.
Klausel 6: Der Kunde hat die Möglichkeit, bei Verlust oder Diebstahl der yesss! SIM-Karte dies ohne Verzug unter Angabe des Kundenkennworts an yesss! zu melden. Yesss! veranlasst daraufhin umgehend eine Sperre dieser Karte und ersetzt das noch vorhandene Restguthaben gegen eine Bearbeitungsgebühr gemäß Tarifübersicht.
Klausel 7: Einwendungen gegen Abbuchungen oder Rechnungen sind durch den Kunden längstens innerhalb von 6 Monaten gerichtlich geltend zu machen, ansonsten die Rechtmäßig keit als anerkannt gilt, worauf im Kontomanager auf www.yesss.at oder auf der Rechnung hingewiesen wird. Die Abbuchungen können über den Kontomanager kostenfrei zumindest einen Monat lang eingesehen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es dem Kunden unbenommen, direkt bei yesss! Eine Überprüfung zu veranlassen oder in weiterer Folge die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH als Schlichtungsstelle anzurufen.
Klausel 8: Yesss! haftet, außer bei Personenschäden, nicht für leichte Fahrlässigkeit. Die Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes bleiben unberührt.
Klausel 10: Die Qualität der Dienste wird in ortsüblichem Maß geschuldet, bei Unterschreiten hat der Kunde Gewährleistungsansprüche entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, für darüber hinausgehende Ansprüche aus dem Titel des Schadenersatzes siehe Punkt 9.
Klausel 11: Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Entgeltänderungen werden entweder durch Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder auf www.yesss.at kundgemacht oder dem Kunden per SMS bzw E-Mail mitgeteilt. Für den Kunden nicht ausschließlich begünstigende Änderungen gilt eine Kundmachungsfrist von 2 Monaten und erfolgt hierbei zumindest einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung eine gesonderte Benachrichtigung über den wesentlichen Inhalt der Änderungen in geeigneter Form und ein Hinweis, dass der Kunde bis zum Inkrafttreten der Änderungen kündigen kann.