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Zentrales Personenstandsregister fix

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Gewisse Behördenwege dürften sich künftig in Österreich ein wenig einfacher gestalten. Grund ist das zentrale Personenstandsregister, das Mittwochnachmittag vom Nationalrat gegen die Stimmen der Grünen beschlossen wurde. In dem Register werden die wesentlichen Daten zu einer Person wie Geburt, Sterbefall, Verehelichung etc. zusammengefasst.

Städte und Gemeinden verwalten Personenstandsdaten derzeit sehr unterschiedlich. Mitteilungen zwischen den Behörden erfolgen in Papierform, bis zu einer Million Poststücke werden jährlich versendet. Durch die Gesetzesänderung sollen Geburtenbücher, Sterbebücher und Heiratsbücher in absehbarer Zeit nur noch historische Bedeutung haben.

Behördenwege vereinfacht

Für die Bürger ergibt sich als Vorteil, dass künftig jedes Standesamt z.B. Heirats-und Sterbeurkunden ausstellen kann und die Vorlage von Urkunden bei vielen Behördenwegen entfällt, weil diese online abrufbar sein werden. Nur im Falle einer Geburt muss man wie bisher die örtlich zuständige Personenstandsbehörde aufsuchen. Die Eintragung des Religionsbekenntnisses in das Personenstandsregister erfolgt nur auf Wunsch.

Weitere Inhalte der Novelle: Eltern wird die Möglichkeit eingeräumt, totgeborenen Kindern Vor- und Familiennamen zu geben. Der Wohnsitz kann nunmehr mittels Bürgerkarte abgemeldet werden, die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes bei jeder beliebigen Meldebehörde vorgenommen werden.

Bedenken wegen Datenschutz

Ablehnung zur Novelle kam nur von den Grünen und zwar aus Datenschutzgründen. Justizsprecher Albert Steinhauser meint, dass der Polizei so weitgehende Zugriffe ermöglicht werden, dass sie so genannte Verknüpfungsabfragen stellen könne.