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Zentralmatura: Neues Hoppala wegen Termin

Heute Redaktion
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Das Projekt "Zentralmatura" kommt nicht zur Ruhe. Diesmal geht es um den angesetzten Termin, den das Unterrichtsministerium vorgegeben hat. Denn zeitgleich findet in Österreich die Musterung statt!

Das Projekt "Zentralmatura" kommt nicht zur Ruhe. Diesmal geht es um den angesetzten Termin, den das Unterrichtsministerium vorgegeben hat. Denn zeitgleich findet in Österreich die Musterung statt!

Nächste Panne bei der neuen Zentralmatura: Offenbar haben Unterrichts- und Verteidigungsministerium ihre Termine nicht abgestimmt, wie das berichtet. Die Maturanten in allen Bundesländern außer in der Steiermark sind nämlich vom Bundesheer genau zu jenem Zeitpunkt (5. bis 13. Mai) zur Stellung geladen worden, an dem sie eigentlich ihre Reifeprüfung ablegen sollten.

FPÖ pudelt sich auf

"Noch weniger Koordination ist gar nicht vorstellbar“, ärgert sich FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl. Werde nun, wie das Verteidigungsministerium versucht zu kalmieren, der Stellungstermin verschoben, wäre das ein Eingriff in die Lebensplanung der Maturanten, so die FPÖ.

"Keine Rücksicht auf Schüler"

Das sieht auch Bundesschulsprecher Lukas Faymann so - er fordert Schadensbegrenzung. Den Maturanten dürfe kein Schaden durch eine Verschiebung des Stellungstermins entstehen: "Es ist mir ein Rätsel, wie so etwas passieren kann. Damit wurde auf uns Schülerinnen und Schüler wieder einmal keine Rücksicht genommen. Die Verschiebung fordert ohnehin kostbare Zeit und Nerven in der Maturavorbereitung", so Faymann. "Sollten Maturanten ihren Stellungstermin nach hinten verschieben müssen, so muss es ihnen trotzdem möglich sein, zum nächstmöglichen Termin einzurücken."

Bundesheer: "Flexible Regelung für Stellungspflichtige"

Das Bundesheer bemerkte in einer Aussendung, dass man "flexibel auf etwaige Kollisionen mit Prüfungsterminen" reagiere. Auch auf den Wunschtermin beim Einrücken werde Rücksicht genommen. Eine Verschiebung des Stellungstermins sei jederzeit möglich; ein Anruf beim zuständigen Militärkommando genüge.

"Das Verschieben eines Stellungstermins hat für die Betroffenen keine Nachteile: Nach der Tauglichkeitserklärung bei der Stellung tritt eine sechsmonatige Sperrfrist vor dem Einberufungstermin in Kraft, um die Möglichkeit zu bieten, sich für den Zivildienst entscheiden zu können. Diese Sperrfrist kann auf Wunsch des Tauglichen ausgesetzt werden. Einer Einberufung zum gewünschten Termin steht daher nichts im Wege.", heißt es in der Aussendung.

 

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