Nach der Anzeige gegen einen Wiener Urologen wegen eines möglichen Kunstfehlers, der einen jungen Wiener zeugungsunfähig gemacht haben dürfte, wird vom Anwalt des Opfers nun eine Schmerzengeld-Forderung erhoben.
Gegenüber „Heute" bestätigte Anwalt Alfred Boran eine Forderung über 100.000 Euro. Zitat: „Es besteht ein Anspruch auf physisches und psychisches Schmerzengeld, sowie auf Verunstaltungs-Entschädigung und erheblicher Minderung der Heirats- und Fortpflanzungsfähigkeit."
Bei der OP wegen einer erektilen Dysfunktion wurden offensichtlich mehrere Blutgefäße durchtrennt, der Arzt spricht allerdings von einem „venösen Leck" beim Patienten. Vier weitere Männer, denen Ähnliches widerfahren ist, werden sich wohl der Anzeige anschließen.