Teuer zu stehen kam einer Wienerin ihr Laster im Auto: Die 26-Jährige hatte im Juni 2020 in Gerasdorf (Bezirk Korneuburg) einen Zigarettenstummel aus ihrem Mazda geworfen. Prompt wurde sie von der Polizei gestoppt, es folgte eine 450 Euro Strafe, die 26-Jährige zog vor Gericht.
Aber die Richterin bestätigte am heutigen Donnerstag die Strafe. Jetzt muss die Raucherin 450 € plus 90 € Verwaltungsgebühren zahlen, in Summe somit 540 €. „Reinste Abzocke“, so die 26-Jährige ob der Strafhöhe ("Heute" berichtete).
Bei genauer Betrachtung kam die 26-Jährige indes sogar glimpflich davon. Denn der Strafrahmen bei nicht gefährlichen Abfällen beträgt laut Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) zwischen 450 und 8.400 Euro, bei gefährlichen Abfällen (wie zum Beispiel eine Autobatterie im Wald, Anm.) bis zu 41.200 Euro.
Und eine Begleichung vor Ort war nicht möglich gewesen, da der Beamte laut Verwaltungsstrafgesetz (VstG) nur bis zu maximal 90 Euro einkassieren darf (Anm.: im Zuge eines Organstrafmandates, darüber gibt es zwingend eine Anzeige). Somit kam die 26-Jährige mit der Mindeststrafe davon und der Beamte hatte nur zwei Möglichkeiten: Wegsehen bzw. Ermahnung oder Anzeige.