Österreich

Zu "faul": Ehemann verbrühte Frau

Heute Redaktion
14.09.2021, 02:50

Die Richterin war emört, die Ehefrau ließ sich in der Zwischenzeit scheiden: Ein 45-Jähriger muss 20 Monate hinter Gitter, weil er seine Ehefrau mit heißem Wasser übergoss und ihr schwerste Verbrühungen zufügte. Der Grund: "Ich habe sie aufwecken wollen". Das hat sie fast umgebracht.

Die Richterin war emört, die Ehefrau ließ sich in der Zwischenzeit scheiden: Ein 45-Jähriger muss 20 Monate hinter Gitter, weil er seine Ehefrau mit heißem Wasser übergoss und ihr schwerste Verbrühungen zufügte. Der Grund: "Ich habe sie aufwecken wollen". Das hat sie fast umgebracht.

Am 23. Mai 2013 stand die 23-jährige Ehefrau auf, versorgte die Kinder, schickte sie in die Schule und legte sich dann in ihrer Wohnung in Wien-Mariahilf wieder nieder. Ihrem Ehemann passte das gar nicht. "Ich habe sie gerufen, dass sie ein bisschen aufräumen soll." Und weiter: "Sie ist unordentlich. Es gibt solche Frauen, die auf Ordnung keinen Wert legen."

Wasserkocherattacke, da seine Frau "faul" sei

Als die Frau nicht reagierte, schnappte sich der Mann den Wasserkocher, ging ins Schlafzimmer und leerte der Mutter seiner vier Kinder das nahezu kochende Wasser über Kopf und Oberkörper. Vor Gericht erzählte er der Richterin, er habe "keine Ahnung gehabt, dass das so heiß ist. Ich habe gedacht, es ist lauwarm". Dann versuchte er sich zu entschulidgen, rechtfertigte sich dann aber sofort, dass seine Frau "faul" sei.

Trotz Prügel und Verbrennungen: Ehefrau sagt nicht aus

Schon 2012 zog die Ehefrau aus. Damals hatte er sie verprügelt. Dann versöhnten sich die beiden aber wieder und der Mann schlief regelmäßig bei seiner Frau. Bei der Wasserkocherattacke verbrühte der Mann 15 Prozent der Haut seiner Frau. Die Gerichtsmedizinerin sagte aus, dass die Verletzungen an der Grenze zur Lebensgefahr gewesen seien und die Frau eine Operation gebraucht hatte. Trotzdem sagte die 23-Jährige gegen ihren Ex-Mann nicht aus - sie machte im Zeugenstand von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch.

Richterin: "Machogehabe" nicht zu tolerieren

"Es hat Sie einfach geärgert, dass sie nicht nach Ihrer Pfeife getanzt hat", stellte die Richterin am Ende des Beweisverfahrens fest. Der Angeklagte habe ein "Machogehabe" an den Tag gelegt, das nicht zu tolerieren sei: "Es gehört schon einiges dazu, seine Frau mit Wasser zu übergießen, um ihr eine Lehre zu erteilen."

Der Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und die verhängte Strafe sind rechtskräftig. Der Gärtner nahm die Strafe eben so an wie Staatsanwältin Ursula Kropiunig.

APA/red.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen